Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 183

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wenn die Gutachter entscheiden, dass das nicht der Fall ist, dann steht mir als Betrof­fenem der Weg offen, beim Arbeits- und Sozialgericht gegen den Entscheid, den mir die PVA zugestellt hat, Einspruch zu erheben. Das heißt, ich gehe zum Arbeits- und Sozialgericht. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Eine Klage muss man einbringen!) Das Arbeits- und Sozialgericht schickt mich wieder zu Gutachtern, die mich wieder untersuchen, und dann wird ein endgültiges Ergebnis herauskommen.

Wenn die 30 000 zuerkannten Invaliditätspensionen von Gutachtern entschieden wur­den, dann sind das Entscheidungen, die wirklich nicht erschlichen wurden, wo nicht be­trogen wurde, sondern diese Pensionen bekommen Menschen, die so krank sind, dass ihnen eine Invaliditätspension auch zusteht.

Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, in welchem Status diese Perso­nen sind, bevor sie die Invaliditätspension beantragen! – 47 Prozent kommen aus einer Gruppe, die entweder Krankengeldbezieher sind oder Arbeitslosengeldbezieher sind oder einen Notstandshilfebezug haben oder einen Pensionsvorschuss beziehungswei­se ein Übergangstaggeld bekommen.

Was bedeutet denn das? – Dass Menschen, die schon so lange krank sind, aus dem Berufs- und Erwerbsleben hinausgedrängt wurden und keine Chance mehr haben, da einzusteigen.

Schauen wir uns doch auch die Krankheiten an, die großteils zur Invaliditätspension führen! – Da haben wir in Österreich zu 7,3 Prozent bei den Männern und zu 10,4 Pro­zent bei den Frauen den Krebs als Grund für eine Invaliditätspension. Wir haben zu 25,6 Prozent bei den Männern und zu 42,5 Prozent bei den Frauen psychische Krank­heiten als Grund dafür, dass sie die Invaliditätspension bekommen. Herz- und Kreis­lauferkrankungen sind bei Männern zu 13,9 Prozent und bei Frauen zu 5,7 Prozent ein Grund für eine solche Pension. Krankheiten des Skeletts, Muskel- und Bewegungs­apparates: bei Männern 33,8 Prozent, bei Frauen 25 Prozent. Und alle anderen Krank­heitsgruppen: bei Männern 19,5 Prozent und bei Frauen 16,3 Prozent. Das sind zum Großteil jene Krankheitsgruppen, wo Menschen die Invalidität zugesprochen bekom­men.

Wenn argumentiert wird, die Zahl der psychischen Erkrankungen würde steigen, dann muss ich sagen: Ja, meine Damen und Herren, dann darf man nicht dort ansetzen und sagen, man muss versuchen, zu erreichen, dass diese Menschen die Invaliditätspen­sion nicht erhalten, sondern man muss im Berufsumfeld dieser Menschen, die diese Pension bekommen, schauen, wie die Arbeitsbedingungen dort sind, man muss die Ar­beitsbedingungen im Berufsleben dieser Menschen ändern, damit es gar nicht dazu kommt, dass sie krank werden und um eine Invaliditätspension ansuchen müssen!

Deshalb noch einmal zum Schluss, meine Damen und Herren, die Bitte: Hören wir auf – egal wo, ob in diesem Haus oder über Medien oder sonst wo –, zu sagen, Invali­ditätspensionisten oder Invaliditätspensionsbezieher seien Menschen, die sich diese Pension durch Betrug oder sonst etwas ergaunert haben, seien Menschen, die Sozial­schmarotzer sind! Das sind sie nicht, sondern das sind Menschen, die wirklich krank sind. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


18.15.40

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Kollege Keck hat mir eigentlich jetzt sehr viel in der Argumentation abgenommen. Danke! Das wollte ich auch sagen.

Das war auch ein Teil dieser Debatte, Herr Kollege Karlsböck. Ich könnte auch mit dem, was Sie heute hier gesagt haben, in bestimmten Punkten durchaus etwas anfan-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite