Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 182

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achter. Wir hören immer wieder, dass man ihnen unterstellt, dass sie falsche Gutach­ten erstellen. Und das sind dann diejenigen, die man sozusagen zu Sündenböcken macht und auf denen man dann den Frust ablädt.

Deswegen meinen wir, dass wir zur Unterstützung und zur Hilfe sowohl für die Pen­sionsempfänger als auch für diejenigen, die die Pension gewähren, eine Veränderung vornehmen sollten, eine Reform der Invaliditätspension durchführen sollten.

Mit dem Ziel, das Verbleiben im Arbeitsprozess so lange wie möglich zu sichern, wol­len wir den Berufsschutz bei der Ausübung erlernter und angelernter Berufe lockern, und zwar im Hinblick darauf, dass wir sagen, wenn einer zu 20, 30 Prozent Invalide ist, soll er eine Pension in diesem Ausmaß bekommen. Dafür soll er aber in einem ande­ren Beruf als dem erlernten weiterarbeiten.

Hinzufügen möchte ich noch, dass es eine Verschärfung im Kriterienkatalog, den es jetzt schon gibt, geben sollte – das sage ich ganz bewusst –, damit auch da kein Spiel­raum für diejenigen, die diese Pension gewähren sollen, mehr besteht.

Herr Öllinger! Was da – aufgrund Ihrer Aussendungen sage ich das jetzt –menschen­verachtend und bösartig sein soll, weiß ich nicht. Es ist eine in gewisser Hinsicht – auch wenn Sie nicht dafür sind – kontrovers zu diskutierende Grundlage, aber das ist nicht getragen von einer bösen Absicht, wie Sie uns das unterstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


18.11.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Klubobmann Strache hat heute Vormittag gesagt: Schützen wir die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen!

Ja, meine Damen und Herren, schützen wir sie! Und ein Schutz ist die Absicherung be­ziehungsweise die Garantie, ein Einkommen zu haben, wenn die Menschen aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeiten können, und dieses Einkommen beziehen die­se Menschen zum Großteil aus einer Invaliditätspension, denn eine andere Einkom­mensmöglichkeit gibt es nicht.

Meine Damen und Herren! Beenden wir doch endlich in Österreich die Diskussion, dass sich Invaliditätspensionisten ihre Pension erschleichen! Beenden wir doch endlich die Diskussion, dass Invaliditätspensionisten nur Betrüger, Gauner und sonstiges sind, dass sie Sozialschmarotzer sind!

Meine Damen und Herren, das sind diese Menschen nicht, sondern das sind Men­schen, die nur eines sicher sind: Sie sind krank, und genau aus diesem Grund erhalten sie diese Pension. Und wenn man weiß, wie der Vorgang aussieht, wie man so eine In­validitätspension erhält, dann weiß man, dass man da nicht betrügen kann, dass man sich nichts erschleichen kann.

Denn: Man geht zu seinem Pensionsversicherungsträger – in meinem Fall wäre das die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter – und stellt einen Antrag auf Invaliditäts­pension. Der erste Vorgang ist: Die Ärzte der Pensionsversicherungsanstalt untersu­chen mich. Wenn sich die Ärzte dort nicht sofort klar darüber sind, dass ich so krank bin, dass ich diese Pension zu erhalten hätte, dann werde ich zu einem Gutachter ge­schickt. Der Gutachter untersucht mich, vielleicht kommt noch ein zweiter und dritter Gutachter hinzu, je nach Krankheitsbild, und die stellen dann fest, ob ich aufgrund mei­ner Krankheit einen Anspruch auf eine Invaliditätspension habe oder nicht.

 


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