meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1118 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich mache schon jetzt darauf aufmerksam, dass in wenigen Minuten bereits wieder eine Abstimmung sein wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erstredner ist Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Linie der Freiheitlichen in Bezug auf die Doppelbesteuerungsabkommen ist ja hinlänglich bekannt. Kollege Lutz Weinzinger hat es ja immer wieder begründet. Uns geht es in diesem Zusammenhang um die Erhaltung des Bankgeheimnisses.
Die FPÖ steht natürlich zu den Doppelbesteuerungsabkommen, wie sie 2000 vereinbart wurden. Diese Abkommen haben über elf Jahre lang gehalten und es hat keine Probleme damit gegeben. Die OECD hat jetzt neue Richtlinien erlassen und ergänzt die bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen, weil man unter dem Titel Terrorbekämpfung sogenannte Steueroasen beseitigen will und auch in Österreich solche vermutet – nicht jedoch auf den Jersey-Inseln, den Cayman Islands und sonstigen Steueroasen.
Man hat uns mit einer schwarzen Liste gedroht, wenn wir diese Grundsätze nicht übernehmen, gewaltigen Druck auf Österreich ausgeübt und erreicht, dass das Bankgeheimnis in Österreich zumindest für Ausländer aufgehoben wurde. Wir glauben, dass eine Riesengefahr besteht, dass das Bankgeheimnis auch für Inländer aufgehoben wird. Deshalb stimmen wir gegen diese Doppelbesteuerungsabkommen, die ja nur eine Ergänzung sind. Das Bankgeheimnis muss als Grundrecht der Österreicher erhalten bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)
19.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.52
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zwischen Österreich und Deutschland zurzeit durch ein Abkommen aus dem Jahr 2000 geregelt. Mein Vorredner hat das bereits angesprochen. Er hat auch angesprochen, dass die OECD neue Grundrechte entwickelt hat, und das Abkommen sich dadurch als revisionsbedürftig erwiesen hat. Durch die Änderung wird das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland an diesen OECD-Standard herangeführt. Herr Kollege Gradauer, wir vermeiden damit auch die Aufnahme in die schwarze Liste.
Geregelt wird der Informationsaustausch, was die Durchführung dieses Abkommens beziehungsweise die Verwaltung und Vollstreckung anlangt. Wesentlich ist für mich, dass Informationen der Geheimhaltung unterliegen und nur Personen und Behörden zugänglich gemacht werden dürfen, die direkt damit befasst sind, wie Verwaltungsbehörden und Gerichte. Informationen dürfen nur in bestimmten Fällen weitergegeben
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