Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 248

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21.47.12

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Danke, ich sehe, es wird sehr positiv aufge­nommen vom Plenum, dass ich jetzt das Wort ergreife. – Danke! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Amon: Beides probiert, kein Vergleich!) – Danke!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es liegt hier ein Antrag vor, der sich im Besonderen mit einem Bereich beschäftigt, nämlich Kinder besser zu schützen, denn der Schutz der Kinder – und da glaube ich, sind wir alle einer Meinung – ist etwas, was wir nicht nur persönlich, sondern auch politisch vorrangig zu behandeln haben. Und es geht nicht nur um die Fälle, die über die Medien kommen, wie der Fall Cain oder der Fall Luca, sondern es sind im Verborgenen sehr, sehr viele Kinder, die vernachlässigt werden, die psychische und körperliche Gewalt zu spüren bekommen, die nicht diese Geborgenheit haben, die sie brauchen, um heranwachsen zu können, um auch ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu werden.

Leider Gottes werden auch immer mehr Kinder sexuell missbraucht. Hier ist es gerade uns als BZÖ sehr, sehr wichtig, nicht nur einmal hinzuschauen, wenn die Medien voll davon sind, sondern wirklich immer dort hinzuschauen, damit es Verbesserungen gibt. Hier wollen wir auch die Regierung in die Verantwortung nehmen, im Besonderen die Frau Justizministerin, aber auch den Familienminister und auch die Familienstaats­sekretärin, denn aus unserer Sicht wird hier zu wenig konkret und zu wenig rasch et­was getan.

Der heutige Antrag befasst sich mit der Strafe für jene, die Kinder missbrauchen, die Kinder quälen, vor allem Kinder zu Tode quälen. Hier ist aus unserer Sicht eine Un­gleichgewichtung im Strafgesetzbuch vorhanden.

Zum Beispiel ist das Quälen von Kindern mit Todesfolge gemäß § 92 Abs. 3 mit höchs­tens zehn Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden. Im Vergleich dazu das Strafausmaß bei anderen Delikten, wie Raub mit Todesfolge oder Vergewaltigung mit Todesfolge: Hier kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Das ist aus unserer Sicht falsch gewertet: Der Kinderschutz, der Schutz unserer Kinder muss hier gleich gewich­tet sein!

Daher fordern wir auch die entsprechende Anpassung im Strafgesetzbuch (Beifall beim BZÖ), denn wir sind der Meinung: Wer Kinder quält, dem darf kein Pardon entgegen­gebracht werden, wer Kinder quält, der darf auch keine Gnade erwarten, denn es ist das Schlimmste, wenn jemand Kinder jeglicher Chance beraubt beziehungsweise sie auch auf diese Art bestraft.

Wir wollen aber nicht nur in diesem Bereich handeln. Wir als BZÖ haben zehn Punkte zum besseren Kinderschutz erarbeitet – auch was die Prävention anlangt. Ich möchte auf einige hinweisen, zum Beispiel auf die Erweiterung des derzeitigen Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass. Wir wollen aber auch, dass es rasch ein funktio­nierendes Bundesjugendhilfegesetz gibt. Die Frau Staatssekretärin hat versprochen, dass bis Ende März auch jene Länder zustimmen werden, die bisher ihre Zustimmung noch nicht gegeben haben. Es ist jetzt Ende März, wir haben aber diesbezüglich noch nichts gehört – wir werden dranbleiben.

Wir bleiben mit unseren parlamentarischen Initiativen dran, denn es kann nicht sein, dass in den Bundesländern unterschiedlich vorgegangen wird, wenn Kinder gefährdet sind. Es kann auch nicht sein, dass das letztendlich am Geld scheitern sollte, sodass nichts für den Kinder- und Jugendschutz gemacht wird.

Wir als BZÖ wollen aber auch eine generelle Anzeigepflicht bei Verdacht auf Miss­brauch und Misshandlung. Wir wollen, dass keine Verjährung von strafbaren Handlun­gen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder die Freiheit von minder­jährigen Opfern vorgesehen ist. Wir wollen eine Verdoppelung des Strafrahmens. Wir wollen generell härtere Strafen und konsequenten Strafvollzug.

 


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