Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 249

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Ich glaube, es wird noch viel darüber diskutiert werden, auch im Zusammenhang mit diesem Antrag, den wir soeben in erster Lesung behandeln, denn es geht um unsere Kinder und da sollten wir alle verantwortungsvoll und in die Zukunft sehend vorge­hen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.52.22

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kol­legen! Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass jeder hier im Haus für Kinderschutz ein­tritt, das ist ja überhaupt keine Frage. Ich denke, dass man das etwas weiter sehen muss, nicht nur diesen Antrag. Wir werden im Justizausschuss sicherlich über die un­terschiedlichen Möglichkeiten reden.

Es gibt auch ein Bundesjugendhilfegesetz, das gerade hier erwähnt worden ist, das mir doch noch etwas entwicklungsfähig erscheint. Ich denke, dass wir dann im Justizaus­schuss die entsprechenden Debatten führen werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. – Bitte.

 


21.53.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass Verbrechen an Kin­dern das Abscheulichste ist, das man sich vorstellen kann. Daher sind wir uns hier hundertprozentig einig darin, dass es geeigneter, immer wieder auch neuer Maßnah­men bedarf, um solche Verbrechen zu verhindern. Das Strafrecht ist aber nur ein Teil davon; es gibt da viele Maßnahmen.

Die ÖVP steht für einen effizienten Kinderschutz – wir haben auch in der Vergangen­heit entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Frau Kollegin Haubner, Sie können sicher sein, dass auch die Frau Justizministerin, der Herr Familienminister und die Familien­staatssekretärin voll dahinterstehen.

Es geht hier um die Frage einer Verschärfung von Strafen. Auch das ist, wie gesagt, eine Möglichkeit, eine Maßnahme, die man diskutieren kann und die wir gerne mit Ih­nen diskutieren werden. Sehen wir uns das an, auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit, es ist durchaus möglich, hier eine solche Lösung mitzutragen. Aber wie gesagt, es geht um ein breiteres Maßnahmenpaket, das wir in der Zukunft gemeinsam weiterentwi­ckeln werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


21.54.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! In diesem Antrag wird ein einzelner Paragraph des Strafgesetzbuches mit einer Strafdrohung herausgenom­men. Die Strafdrohungen sind an sich immer bis zu einem gewissen Grad ein Spiegel dessen, wie die Gesellschaft über ein bestimmtes Problem denkt. Es wird damit aus­gedrückt, welchen Handlungsunwert wir dem beimessen.

Wenn jemand als primäre Handlung Jugendliche, Kinder, Unmündige quält, dann hat das einen derart hohen Handlungsunwert, dass eine Todesfolge aus dieser Handlung


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