wände gegen diesen Beschluss – nicht nur wir, sondern auch Teile der SPÖ, das wissen wir. Wir verlangen daher eine geschäftsordnungsmäßige Debatte über diese Einwendungen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
9.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung, wie vom Herrn Abgeordneten Westenthaler mündlich erklärt, auch in schriftlicher Form Einwendungen gegen die Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Diese Einwendungen betreffen die Absetzung der Punkte 2 und 3.
Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.
In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner pro Klub auf 3.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. – Bitte.
9.09
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohe vollständig versammelte Bundesregierung! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuseher an den Fernsehschirmen! Es ist schon notwendig, diese Diskussion hier vor einer breiten Öffentlichkeit zu führen, damit die Menschen auch einmal erfahren, denn bisher hat diese Debatte eher im Hintergrund geblüht, was diese Bundesregierung heute unter den Tagesordnungspunkten 2 und 3 betreffend die Speicherung von Vorratsdaten vorhat.
Man stelle sich vor: Die Europäische Union hat eine Richtlinie herausgegeben, in der zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Vorratsdaten – das heißt Kommunikationsdaten, Telefonnummern, IP-Daten, also Internetadressen von Homepages, E-Mail-Daten – über sechs Monate lang gespeichert werden sollen, damit Terror und organisierte Kriminalität bekämpft werden können.
Was macht die österreichische Bundesregierung, das Innenministerium gemeinsam mit dem Justizministerium? – Sie veranstalten mittels Gesetz einen Großangriff auf die Grund- und Freiheitsrechte! Das lehnen wir ganz entschieden ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Man stelle sich Folgendes vor: Mit dem heutigen Beschluss wird möglich gemacht, dass bei jeglichem Verdacht – nicht nur bei Terrorbekämpfung und organisierter Kriminalität –, dass also bei jeglichem Verdacht, auch bei jeder Vernaderung eines Dritten sofort die Behörden – Staatsanwaltschaft, Polizei, wer auch immer –, und zwar ohne richterliche Genehmigung, ohne Kontrolle, auf die Kommunikationsdaten jedes Bürgers/jeder Bürgerin in Österreich zugreifen kann! Zugegriffen werden kann auf Telefongesprächsdaten, auf Telefonnummern, auf Homepages, auf SMS, auf E-Mail-Daten, und so kann nachvollzogen werden, mit wem ein Bürger/eine Bürgerin kommuniziert hat!
Jetzt schaue ich da hinauf auf die Galerie und sage, wen das besonders trifft, nämlich die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Journalismus. Dieser Beruf wird von dem heutigen Beschluss ganz besonders betroffen sein, denn dieser heutige Beschluss bedeutet das Ende des Redaktionsgeheimnisses, das Ende des Anwaltsgeheimnisses, das Ende des Ärztegeheimnisses (Zwischenrufe bei der ÖVP), weil sofort jede Behörde, auch bei jeder Vernaderung, auf jegliche Daten zugreifen und natürlich ausforschen kann, wer Informant ist, wer mit dem Journalisten kommuniziert, mit wem
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