Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 37

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In Erinnerung an die Beratungen im Justizausschuss möchte ich darauf hinweisen, dass sehr qualifiziert vorgeschlagen worden ist, dass durch eine nicht gravierende Än­derung des gegenwärtigen Strafprozessrechtes beziehungsweise des Telekommuni­kationsrechtes der drohenden Verfahrensgestaltung der EU gegen Österreich ausge­wichen werden könnte. Man muss dieses Gesetz heute nicht unter Zwang be­schließen, daher treten wir dem Absetzungsantrag bei (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie des Abg. Tadler) – zumal als Ergebnis der auch Sie beeindruckenden Debatten im Justizausschuss von Ihnen angekündigt wurde, rechtzeitig eine Abänderung vorzule­gen, um dieses Gesetz in der zweiten Lesung angenehmer zu machen, vielleicht schmackhafter. Allerdings möchte ich sagen, so angenehm kann es gar nicht gemacht werden, dass die Freiheitliche Partei zustimmt, denn der „gläserne Mensch“ ist nicht das, was als Inhalt der Grund- und Freiheitsrechte und ihrer Ausgestaltung für unsere Fraktion erdacht werden könnte.

Sie haben den Abänderungsantrag erst vor zwei Tagen vorgelegt, und unter Be­dachtnahme auf den hohen Stellenwert, den dieses Gesetz im negativen Sinne für die österreichische Bevölkerung mit sich brächte, kann eine ausreichende Verfolgung der Debatte, um dem Gegenstand gerecht zu werden, in dieser kurzen Frist nicht umge­setzt werden. Es stimmt zwar, dass die Tagesordnung in der Präsidiale vereinbart worden ist, danach aber erst ist der Abänderungsvorschlag gekommen, weshalb es gerechtfertigt wäre: Zurück zum Justizausschuss und weg mit dieser Materie von der heutigen Tagesordnung! Danke. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

9.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


9.23.53

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Bei dem, was heute hier abgeht, was Kollege Westenthaler und das BZÖ hier begon­nen haben, handelt es sich nicht nur um ein sehr durchsichtiges Manöver, sondern meiner Meinung nach um einen glatten Missbrauch der Geschäftsordnung, Herr Kol­lege Westenthaler! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Was Sie hier tun, ist nicht, Einwendungen gegen die Geschäftsordnung vorzubringen – Sie haben im Übrigen alle zugestimmt; die heutige Tagesordnung wurde einvernehm­lich festgelegt, von allen fünf Fraktionen dieses Hauses gemeinsam festgelegt –, son­dern Sie versuchen jetzt, eine inhaltliche Debatte, die wir heute noch zu führen haben, vorzuziehen. (Abg. Kickl: Sie haben nicht zugehört!) Die Punkte stehen auf der Tages­ordnung – Sie wollen sie von der Tagesordnung absetzen, wir wollen sie heute disku­tieren, und zwar zu dem Zeitpunkt, den wir gemeinsam festgelegt haben. Wir lehnen dieses Manöver, inhaltliche Debatten sozusagen zu beginnen (Abg. Ing. Westentha­ler: Habt ihr keine inhaltlichen Debatten heute vor?), während der Fernsehzeit zu füh­ren und damit die Geschäftsordnung zu missbrauchen, eindeutig ab. (Abg. Strache: Es ist ja unangenehm, wenn die Bürger draufkommen, was ihr macht! – Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzei­chen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir scheuen die Debatte nicht, keine Angst, ich gehe schon darauf ein. Wir scheuen die Debatte nicht, aber es ist, glaube ich, ein glatter Missbrauch der Geschäftsordnung, was hier betrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Sie vor den Fernsehgeräten und hier auf der Galerie, die Sie uns heute zuhören! Diese umstrittenen Vorlagen wurden sehr lange und intensiv diskutiert. Es ist länger als ein Jahr auf Regierungsebene diskutiert


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