Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 52

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Eines möchte ich von Ihnen wissen, insbesondere von Ihnen, Frau Justizministerin (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), an diesem Ihrem ersten Tag in diesem Haus in dieser Ihrer Eigenschaft: Warum stimmen Sie diesem Anschlag auf die Grundrechte der Menschen in dieser Republik zu? (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Und warum schützen Sie nicht die österreichische Verfassung, das österreichische Parlament und die unbe­scholtenen Bürgerinnen und Bürger vor diesem Anschlag auf unsere gemeinsamen Grundrechte? (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Bitte geben Sie uns eine Antwort darauf! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

10.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


10.15.14

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Da­men und Herren auf der Regierungsbank! (Abg. Ing. Westenthaler: Danke für das Ge­setz! – Abg. Strache: Danke!) Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Geschäftsordnungsmäßig: Parlamen­tarismus in Ordnung! (Abg. Bucher: Danke vielmals! – Abg. Ing. Westenthaler: Dan­ke!)

Zur Geschäftsordnungsdebatte beziehungsweise Einwendungsdebatte: Inhaltlich kann man über viel diskutieren, trotzdem sage ich euch: Ihr seid noch nie so falsch gelegen wie jetzt, außer dass ihr natürlich Zeit dafür in Anspruch genommen habt.

Ich sage: Bleiben wir bei den Fakten!

Erstens: Lieber Kollege Scheibner, der Datenschutzrat hat die damals in Diskussion befindlichen Richtlinien als Ganzes abgelehnt und kritisiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Maier stimmt heute zu!) Ich will es nicht wiederholen. Eines steht jedoch fest: Ihr wart glühend dafür. Aber lassen wir das, bleiben wir bei den Fakten! (Abg. Scheibner: Wer war glühend dafür? Bleiben wir bei den Fakten!) Ich selbst habe in der Sache das eine oder andere als verbesserungswürdig erachtet.

Aber, meine geschätzten Damen und Herren, erinnern wir uns, wer die StPO-Reform in diesem Hause beschlossen hat! Wir haben das alles damals aufgezeigt und kritisiert. Wir wollten, dass man den Untersuchungsrichter nicht abschafft, und wir wollten ein­deutig im Hinblick auf die Grundrechte eine wesentliche Verbesserung im Rechts­schutzbereich. (Abg. Scheibner: Warum macht ihr das dann nicht?) Machen wir ja! Vielleicht hast du es nur nicht gelesen, lieber Freund!

Wir werden ein Vier-Augen-Prinzip bei der Staatsanwaltschaft einführen, und wir wer­den ein Vier-Augen-Prinzip auch bei den Polizeiorganen einführen. (Abg. Scheibner: Wo ist der Richter? – Abg. Ing. Westenthaler: Bravo!) Also wenn Sie in Anbetracht dessen sagen, das sei keine qualitative Verbesserung in Bezug auf die Grundrechte, dann muss ich daraus den Schluss ziehen, dass wir hier von grundverschiedenen Din­gen reden, meine Damen und Herren von der Opposition. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das ist keine qualitative Verbesserung der Grundrechte!)

Und eines sage ich auch mit heutigem Tag und nachlesbar für alle Zeiten: Herr Klubob­mann Strache, Herr Klubobmann Bucher, redet nie mehr von Aufklärungsquoten, redet nie mehr von der Bekämpfung der Kriminalität, vor allem der Internet-Kriminalität (Abg. Mag. Stefan: Solch ein Unsinn!), denn diese Fragen sind auch im Zusammenhang mit der Kriminalitätsbekämpfung zu sehen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Da muss man auch in aller Klarheit sagen: Zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger – natürlich unter Berücksichtigung der Grundrechte, wo es besten Schutz ge-


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