Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 143

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Tretter hat gesagt: Warten wir die Entwicklung ab, kein Mensch kräht danach, ob wir das jetzt beschließen oder nicht! Die Schweden warten darauf, und in den Ländern, wo es das Gesetz schon gibt, wird es zurückgenommen.

Es ist schon hochinteressant, wenn der Herr Donnerbauer sagt, alles sei in Ordnung. Ich verstehe das nicht, dass Sie das als Justizsprecher sagen! Vielleicht ist das der Grund, warum Sie diesen letzten Sprung ins Justizministerium nicht geschafft haben, weil Sie noch immer glauben, dass da alles in Ordnung ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Aber, wenn Sie es mir schon nicht glauben, Frau Justizministerin, Frau Innen­ministerin, es gibt jetzt seit wenigen Tagen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Meine Frage: Kennen Sie das? Wenn Sie es nicht kennen, dann darf ich Ihnen vorlesen, was da drinnen steht.

Es steht darin, es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie um­schreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ Es hat sich gezeigt, dass sich „die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten.“ Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur „marginal“ ver­besserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“

Dann werden diese Aussagen seitenlang in diesem Gutachten erklärt, und am Schluss empfiehlt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages wortwörtlich: Die Bundesrepublik Deutschland soll sich dafür einsetzen, dass es zu einem EU-weiten Verbot dieses Überwachungswerkzeuges kommt.

Das sagt der Deutsche Bundestag, Frau Innenministerin und Frau Justizministerin – nicht der Peter Westenthaler oder der Herr Donnerbauer, der noch immer glaubt, es sei alles in Ordnung. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages spricht sich dafür aus, die Vorratsdatenspeicherung zu verbieten – und wir wollen es heute beschließen! – Das ist doch absurd und völliger Wahnsinn, was da heute pas­siert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

In diesem Gutachten  nachdem es das in Deutschland schon seit zwei Jahren gibt  wird auch erklärt, wie sich die Aufklärungsquote aufgrund dieser Vorratsdatenspeiche­rung verbessert hat. Wissen Sie, wie hoch die gestiegen ist? Um wie viel?  Um 0,006 Prozent! Das ist der „große“ Erfolg, Herr Kollege Donnerbauer, im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität! Da lachen doch die Hühner!

Wenn Sie jetzt sagen, dass auch der Deutsche Bundestag irren und auch die dort falsch liegen würden, dann fordere ich Sie auf, den Evaluierungsbericht vom 18. April  druckfrisch! – zu lesen, wo die Kommission selbst feststellt – ich zitiere wörtlich –:

Allerdings wurde die Richtlinie nicht einheitlich umgesetzt, und die unterschiedliche Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten stellt die Telekommunikationsunternehmen vor Schwierigkeiten. Außerdem“ und jetzt kommt der entscheidende Satz, die EU-Kom­mission sagt das!  „bietet die Richtlinie an sich keine Gewähr, dass die Daten im vol­len Einklang mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Da­ten gespeichert, abgefragt und verwendet werden.“

Die EU ist selbst draufgekommen, dass da Missbrauch betrieben werden kann, dass das unhaltbar ist, dass diese Verordnung nicht durchzuführen ist, dass sie zurückzuzie­hen ist  aber wir beschließen es heute! (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler.) Das ist doch ein Treppenwitz! Wir machen uns doch auch in der internationalen Welt lächer­lich, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn selbst die EU das bereits zurück­zieht! Das versteht niemand.

Frau Ministerinnen  beide, die Sie da oben auf der Regierungsbank sitzen , Sie hät­ten die große Chance, gleich zu Beginn und zum Start Ihres Amtes mit der Verhinde-


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