werden. Das ist in Zukunft ein Vier-Augen-Prinzip, meine Damen und Herren. Ich kann nur sagen, dass die StPO-Reform – und die geht ja auf den Minister Böhmdorfer zurück – halt einfach vorsieht, dass der Staatsanwalt eine andere Funktion hat als in der Vergangenheit und dass es den Untersuchungsrichter nicht mehr gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: ... sofort dafür!)
Also insofern muss man den Staatsanwalt auch als das behandeln, was er aufgrund der Gesetze ist; dazu kommt ein Vier-Augen-Prinzip bei den jeweils schriftlichen Anträgen. Das heißt, ein Staatsanwalt möchte Einsicht in Stammdaten, nicht in Bewegungsdaten. Ihm geht es also darum, wer das mit dem Handy ist, nicht wo dieser jemand ist. Er kann das machen, indem er eine Begründung schreibt und diese einem anderen Staatsanwalt gibt – das ist alles nachvollziehbar –, und dann bekommt er den Einblick.
Die größte Gefahr bei all diesen Dingen ist immer der Missbrauch. Wir haben also ausdrücklich beim § 301 StGB strafrechtliche Verfolgung missbräuchlicher Zugriffe vorgesehen, und wenn der Missbrauch nicht strafrechtlich verfolgbar ist, dann wird er natürlich stattfinden. Er wird in Zukunft sicherlich wesentlich weniger stattfinden als in der Vergangenheit. Wir alle wissen ja, wer sich bestimmter Daten bemächtigt hat, und daher halte ich das für eine außerordentlich gute Entwicklung.
Dass wir uns in der europäischen Diskussion wirklich einbringen sollen – natürlich auch, was die weitere Änderung der EU-Richtlinie betrifft –, darauf habe ich ohnehin schon mehrmals verwiesen.
Ich glaube, dass es insgesamt ein Vorschlag ist, der ausgewogen ist, über den man sich nicht freuen kann – das ist überhaupt keine Frage –, der sich an der Grenze der Verletzung von Grundrechten einerseits und der Ermittlung von Daten andererseits bewegt, der aber, aus meiner Sicht, einigermaßen ausgewogen ist. Die Diskussion darüber wird sicher weitergehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
15.28
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist einfach für niemanden verständlich – Herr Kollege Jarolim und auch die anderen Befürworter, Kollege Donnerbauer –, dass wir hier heute etwas beschließen sollen, von dem wir genau wissen, dass es erstens inhaltlich falsch ist und zweitens in einem Evaluierungsprozess ist und daher nicht hält.
Die zuständige EU-Innenkommissarin – Frau Justizministerin, Frau Innenministerin, es sind Ihre Ressorts, die da betroffen sind, und Sie sollten sich das wirklich genau anschauen, weil ich mir sicher bin, dass Sie beide noch nicht gelesen haben, was wir da heute beschließen – hat schon öffentlich gesagt, dass sie diese Verordnung, so wie sie ist, zurückzieht und im Dezember eine neue kommen wird.
Daher verstehe ich nicht, warum wir heute hier gezwungen sind, so einen Unsinn – einen datenschutzrechtlichen Unsinn, Herr Kollege Maier; und ich begrüße die namentliche Abstimmung und bin sehr gespannt, wie Sie als Datenschutzvorsitzender abstimmen werden – zu beschließen. Es wird auch zeigen, wie glaubwürdig er in dieser Funktion ist, aber wir werden es ja sehen.
Wenn jetzt der Kollege Jarolim sagt, dass wir das heute beschließen müssen, sage ich: Wir müssen gar nichts! Es war Ihr Experte, Professor Tretter, der im Ausschuss, im Hearing eindeutig nicht nur erklärt hat, warum wir es nicht beschließen müssen, sondern sogar ausdrücklich davor gewarnt hat, das jetzt so zu beschließen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite