Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 141

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich sage es ganz ehrlich: Ganz besonders interessiert mich natürlich die Sozialdemo­kratische Partei. Warum?  Die SPÖ hat sich in der Diskussionsphase immer sehr kri­tisch eingebracht, und umso schwerer wiegt es, wenn Ihr heute umfallt!  Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Westenthaler. Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Donnerbauer und Ing. Westenthaler.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.23.56

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerinnen! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man muss bei all dem, was wir heute hier disku­tieren und beschließen, sehr wohl zwischen der Vorlage, die wir im Justizausschuss hatten, und der Fassung, die heute vorliegt, unterscheiden. Ich würde im Sinne einer Objektivierung der Debatte wirklich ersuchen, die Ergebnisse in ihrer Gesamtheit, näm­lich mit den Abänderungsanträgen, die heute hier vorliegen, zu betrachten und danach zu beurteilen.

Klarerweise ist es eine Gratwanderung an der Grenze der Grundrechte. Das war uns ja an sich immer schon bekannt. Es ist ja auch bei der Erstellung der EU-Richtlinie eine Gratwanderung gewesen. Im Grunde genommen hätte man natürlich die EU-Richtlinie auch anders gestalten können, worauf Otto Pendl und auch Jacky Maier bei verschie­denen Anlässen schon hingewiesen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Es wird auch ver­ändert!) Aber es ist halt leider Gottes nicht so gewesen.

Das ist ja auch der Grund, warum ich der Meinung bin, dass wir – auch als kleines Land – uns in allen europäischen Diskussionen, wo es um Richtliniengestaltungen, Ver­ordnungen und welche Rechtssätze auch immer geht, wesentlich stärker einbringen können sollten. Damals hätte – natürlich spielte da das Einstimmigkeitsprinzips eine Rolle – die Ministerin Gastinger die eine oder andere Norm sicherlich noch verbessern können, sodass wir auch hier im Rahmen der Terrorbekämpfung – das ist ja eigentlich der Grund – eine bessere Umsetzung zustande gebracht hätten. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Was ist jetzt das Thema? – Das Thema ist, dass wir bereits vor zwei Jahren die EU-Richtlinie hätten umsetzen müssen und dass wir es schlicht und einfach nicht zulassen können, noch länger mit der Umsetzung zu warten. (Abg. Ing. Westenthaler: Die Schweden warten auch!) Ich gebe schon zu: Die Evaluierung der EU-Richtlinie hat ergeben, dass es einen Änderungsbedarf gibt. Der Änderungsbedarf an sich – also in welche Richtung er geht – wurde derzeit nicht festgelegt.

Das wird irgendwann im Dezember vorliegen und danach in die nationalen Rechtsän­derungen einfließen, keine Frage. Daher gibt es heute auch einen Antrag von uns, da­mit man bereits jetzt sicherstellt, dass für den Fall der Änderung dann auch die ent­sprechenden Gesetzesbeschlüsse, Vorschläge zur Anpassung an den dann geltenden Rechtsbestand vorgelegt werden.

Die Befragung der Experten – ich gebe das ohne Weiteres zu – war natürlich eine, wo die Kritikpunkte herausgearbeitet werden sollten. Ich glaube, gerade unseren Experten kann man sicherlich nicht vorhalten, dass sie in irgendeiner Weise etwas vorzeigen wollten, was nicht Tatsache ist. Daher haben wir auch Professor Tretter ersucht, er möge unumwunden seine Punkte vorbringen. Die Änderungen, die hier heute vorlegen, sind ja auch Änderungen, die an diese Vorwürfe oder an diese Kritik angepasst wur­den.

Ich darf noch zu den Staatsanwälten etwas sagen, das war ja einer der Kritikpunkte: Ein Staatsanwalt kann ja jetzt von sich aus beantragen, dass Stammdaten offengelegt


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite