Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 145

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ter Kriminalität, sondern bei jeglicher Form von Straftat und bei jeglicher Vernaderung  auf Vorratsdaten zugegriffen werden kann. (Abg. Mag. Hakl: Falsch!) Das steht so drinnen, und wenn Sie es nicht glauben, dann haben Sie es nicht gelesen.

Dann kommt die Frau Hakl daher und sagt: Ja, wir brauchen das, um die Sexualstraf­taten zu bekämpfen!  Das wird Sie jetzt als Nächstes sagen.

Natürlich wollen wir die bekämpfen, dann geben wir sie hinein. Das war der Vorschlag vom BZÖ: Machen wir einen Katalog von Straftaten und Delikten  Terrorbekämpfung, organisierte Kriminalität, meinetwegen sämtliche Sexualstrafdelikte, jawohl, aber dann ist Schluss , bei denen man natürlich auf Vorratsdaten zugreifen kann, wenn es den Ermittlungen dienlich ist. Nur, Sie sehen Deutschland: 0,006 Prozent Erhöhung der Aufklärungsquote! Also, ob es etwas bringt, ist wieder etwas anderes.

Ich kann Ihnen sagen: Wir vom BZÖ setzen uns für die Freiheitsrechte der Bürger ein und sind daher aufgefordert und verpflichtet, gegen diesen Gesetzeswahnsinn, der in Wahrheit den George Orwell milde lächeln lässt, vehement aufzutreten! (Beifall beim BZÖ.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun die Frau Bundesministerin Bu­res zu Wort. – Bitte.

 


15.37.48

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine, was mir ganz wichtig ist und was ich vorausschicken möchte, ist, dass Grundrechte wie der Schutz der Pri­vatsphäre Menschenrechte sind und dass es daher für mich außer Zweifel steht, dass das unteilbares Recht ist. Daher war die Umsetzung dieser EU-Richtlinie immer davon getragen, die Auslotung zwischen Fragen der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz der Privatsphäre auch wirklich sicherzustellen.

Das war das Problem, vor dem ich, gleich nachdem ich vor zwei Jahren Verkehrsmi­nisterin geworden bin, gestanden bin, nämlich bei einem technischen Gesetz, beim Te­lekommunikationsgesetz  das normalerweise Telefonleitungen und Daten definiert  mit Grundrechtsfragen konfrontiert zu sein. Das habe ich auch zum Anlass genommen, Experten in Menschenrechtsfragen beizuziehen, und das war der Grund, warum ich das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte ersucht habe, gemeinsam mit mir einen Entwurf zu machen  im Wissen um die Sensibilität dieses Themas.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb verstehe ich teilweise auch die Emo­tion, die in dieser Diskussion liegt, und die Fragestellung, ob wir in Österreich diese Richtlinie auch tatsächlich umsetzen müssen. Es gibt Rechtsmittel, wann man eine Richtlinie nicht umsetzen muss, die sind aber für Österreich nicht gegeben, weil die da­malige österreichische Bundesregierung, im Jahr 2005, dieser EU-Richtlinie zuge­stimmt hat. (Abg. Dr. Moser: Aber nicht jetzt!)

Das heißt, es ist so  ich habe das noch einmal prüfen lassen , dass nicht nur ein Ver­tragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelaufen ist, sondern Österreich ist beim Europäischen Gerichtshof wegen Nichtumsetzung und Vertragsverletzung auch verur­teilt, und wir befinden uns mittlerweile in einem Mahnverfahren.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich glaube, wir können nicht verantworten, dass wir in Zei­ten wie diesen, wo wir den öffentlichen Haushalt konsolidieren müssen, möglicher­weise Millionen-Eurobeträge von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aus Österreich nach Brüssel überweisen müssen, nur weil wir diese Richtlinie nicht umsetzen. (Abg. Dr. Moser: Bei den Kyoto-Zielen ist es dasselbe! Bei den Kyoto-Zielen zahlen Sie!) Ich glaube, das wäre falsch.

 


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