Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 147

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Es gibt in einem Punkt eine Übererfüllung, zu der ich mich auch bekenne, und das ist jener Punkt, wo es um den Schutz von Leib und Leben geht. Es gibt die Möglichkeit, Standortdefinitionen vorzunehmen, wenn jemand in einer Lawine verschüttet ist oder wenn ein Kind oder ein Jugendlicher einen Suizid ankündigt. Ich glaube, das ist im In­teresse der Bevölkerung, dass es in dem Punkt, wo es um das Leben, um die Gesund­heit geht, eine Übererfüllung gibt.

In diesem Sinne möchte ich mich bei meinen Beamtinnen und Beamten des Hauses für die TKG-Novelle bedanken, aber vor allem beim Ludwig Boltzmann Institut für Men­schenrechte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


15.45.21

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Abgeordneten! Ich weiß schon, dass dieses Thema sehr emotionalisiert, dass dieses Thema sehr po­larisiert, lassen Sie es mich aber kurz sachlich betrachten seitens der Polizei.

Sie alle wissen, dass Datenschutz nicht zum Täterschutz werden darf. Warum sage ich das: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden!? – Weil wir alle wissen, dass es viele kriminelle Organisationen gibt, die mit hochmotorisierten Porsches unterwegs sind, während die Polizei mit niedrig motorisierten VWs unterwegs ist, wenn ich das so salopp und überspitzt sagen darf. Wir brauchen einfach Instrumentarien, um hier rasch, schnell agieren zu können.

Die Bevölkerung und natürlich auch Sie, jede Einzelne und jeder Einzelne hat das Recht, wenn er sich in einer Notlage befindet, dass ihm geholfen wird, und jeder, der eben in einer Notlage ist, pocht natürlich auch mit Recht auf dieses Recht. Und Sie alle wissen auch, dass gerade die Computerkriminalität im Steigen begriffen ist, dass im­mer mehr Computer und Internet als Werkzeug von Kriminellen verwendet werden. An­gesichts dessen muss einfach die Polizei sehr viele Instrumentarien zur Hand haben, um eben Täter ausforschen und auch Gefahren abwehren zu können.

Ich glaube, dass gerade dieser Gesetzentwurf, der ja viele Monate, viele Wochen in­tensiv diskutiert worden ist, dessen Ausarbeitung vom Ludwig Boltzmann Institut be­gleitet worden ist, wo irrsinnig viele Expertinnen und Experten mit einbezogen worden sind, dem Anforderungsprofil einer der modernen Zeit angemessenen Polizei Rech­nung trägt.

Selbstverständlich ist es uns auf der einen Seite wichtig, dass wir die Bedürfnisse, die Notwendigkeiten der Polizei erfüllen, aber auf der anderen Seite ist es uns natürlich ge­nauso wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht zum „gläsernen Menschen“ wer­den, dass vor allem auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.

Mit diesem Gesetz, das vorsieht, dass jetzt diese Daten sechs Monate lang verpflich­tend gespeichert werden müssen, sind wir wieder einen Schritt weiter. Ich darf das viel­leicht wie die Kollegin Bures mit dem einen oder anderen Beispiel untermauern, weil es gerade anhand von praktischen Beispielen wahnsinnig gut sichtbar wird, warum wir diese Richtlinie letztendlich brauchen.

Stellen Sie sich vor, ein Vater bietet im Chat seine Tochter für Sexspiele an. Ich sage Ihnen, ich möchte hier weder als Mutter noch als Innenministerin zuschauen, sondern ich möchte der Polizei Instrumentarien an die Hand geben, um diese Gefahr von die­sem Mädchen abwenden zu können. Das halte ich für ganz wichtig, und ich glaube, das verstehen auch Sie, wenn Sie Mutter oder Vater sind. Wir müssen der Polizei ein-


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