Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 148

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fach das entsprechende Instrumentarium an die Hand geben, um so rasch wie möglich derartige Gefahren abwehren zu können.

Ein anderes Beispiel: In einem Internetforum wird eine Bombendrohung ausgespro­chen beziehungsweise ein Selbstmord angekündigt. Auch um das zu verhindern, braucht die Polizei diese Daten, um rasch klären zu können: Wo befinden sich die Ver­fasser, wer ist der Verfasser?, um hier keine Zeit zu verlieren und um rasch agieren zu können.

Sie sehen also anhand dieser Beispiele die Notwendigkeiten, die wir letztendlich ha­ben, und Sie sehen anhand dieser Beispiele, wie wichtig es für die Polizei ist, zu die­sen Daten zu kommen.

Weil heute auch oft von Bespitzelung, inhaltlicher Überwachung gesprochen wurde, möchte ich das noch einmal unterstreichen: Es geht hier nicht um Inhalte, die sind hier vollkommen ausgenommen. Es ist hier in gar keiner Weise das Fernmeldegeheimnis betroffen, das spielt hier überhaupt keine Rolle. Wir wissen ganz genau, wenn hier das Fernmeldegeheimnis angegriffen würde, dann würde auf alle Fälle ein Beschluss sei­tens der Richter notwendig sein.

Zusammenfassend: Ich glaube, uns allen, die wir hier auf der Regierungsbank sitzen, ist die Wichtigkeit dieses Themas bewusst, vor allem aber die Sensibilität dieses The­mas, und wir wissen natürlich auch, dass dieses Thema in der Bevölkerung wahnsinnig polarisierend ist. Aber wir haben immer gesagt, dass uns hier vor allem der Gedanke des Rechtsschutzes wichtig ist, und diesem Gedanken des Rechtsschutzes wurde bei diesem Gesetz in doppelter Hinsicht Rechnung getragen.

Wenn Sie in die Bevölkerung hineinhorchen, dann werden Sie merken: Die Menschen wünschen sich Sicherheit, sie wünschen, dass die Sicherheitsbehörde rechtzeitig, punktgenau eingreifen kann und hier Hilfe und Unterstützung geben kann. Jeder von uns hat ganz oben auf der Bedürfnisskala das Gefühl, sicher zu sein, dass ihm gehol­fen wird, wenn er in einer Notlage ist beziehungsweise wenn es darum geht, Kriminali­tät aufzuklären.

Mit diesem Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, bewahren wir auf der ei­nen Seite die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger, das heißt, wir machen sie nicht zum „gläsernen Menschen“, und auf der anderen Seite geben wir der Polizei das Werk­zeug in die Hand, das sie letztendlich braucht.

Ich sage ein herzliches Dankeschön. Ich meine, mit diesem Gesetzentwurf können wir all dem Rechnung tragen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


15.51.34

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Herr Abgeordneter Fichtenbauer hat bereits auf die Funktion und die Bedeutung der Grund- und Freiheitsrechte hingewiesen, und auch ich möchte noch einmal unter­streichen, dass natürlich das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und auch die stete Wah­rung der Grundrechte elementare Werte unserer Gesellschaft sind. Dementsprechend werden die Bürgerinnen und Bürger auch künftig geschützt miteinander kommunizieren können, denn nur auf diese Weise können das Recht auf Privatsphäre, aber auch die Diskussionsbereitschaft und die Teilhabe am öffentlichen Diskurs gewährleistet wer­den. Andererseits verpflichtet uns aber das europäische Recht, die Richtlinie zur Vor­ratsdatenspeicherung umzusetzen.

 


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