Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 149

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Herr Abgeordneter Westenthaler, weder das Gutachten des Wissenschaftlichen Diens­tes des Bundestages noch der Bericht der Europäischen Kommission vom 18. April 2011 beseitigt diese Umsetzungspflicht oder setzt die Richtlinie außer Kraft. Die Richt­linie ist geltendes europäisches Recht, und die gilt es umzusetzen. Die Umsetzungs­pflicht wäre schon bis zum 15. März 2009 gänzlich zu erfüllen gewesen. Weil wir die­sem Auftrag nicht nachgekommen sind, gab es ja auch ein Vertragsverletzungsver­fahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das Österreich mit Urteil vom 29. Juli 2010 verloren hat.

Frau Kollegin Bures hat ja bereits darauf hingewiesen, dass nun auch eine Geldbuße in mehrfacher Millionenhöhe droht. Und hier orte ich schon einen Widerspruch, wenn ich an die Debatte von heute Vormittag denke. Da war vonseiten der Opposition etwa zu hören, dass der frühere Finanzminister Josef Pröll so viel Geld nach Brüssel getra­gen hat. – Ja, aber wir sollen zusehen, wie wir eine Geldbuße in Höhe von mehreren Millionen Euro zahlen?! Das wollen wir uns leisten?!

Also noch einmal: Wir müssen diese europäische Richtlinie umsetzen, das gebietet das europäische Recht, und wir müssen damit auch eine wirksame Strafverfolgung si­cherstellen, denn es ist Aufgabe der Gesellschaft, auch bei der Nutzung moderner Kommunikationswege die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Das Internet darf dabei keinen rechtsfreien Raum bieten. Denn eines muss uns klar sein: Rechtsstaat bedeutet auch, Bürgerinnen und Bürger mit angemessenen Mitteln vor Rechtsverletzungen zu schützen und dem Staat die Aufklärung von Straftaten zu ermöglichen. Das dient der Strafverfolgung, aber natürlich auch dem Opferschutz.

Es geht um Sicherheit. Es geht um Sicherheit, aber auch um die erforderliche Ausge­wogenheit und Verhältnismäßigkeit – eine Ausgewogenheit zwischen dem Schutz der Privatsphäre als Eckpfeiler unserer Demokratie einerseits und wirksamer Strafverfol­gung als Voraussetzung für mehr Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger andererseits.

Ich bin davon überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetzespaket diese notwendige Verhältnismäßigkeit mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß hergestellt wurde. Ich neh­me aber auch die geäußerten Bedenken gegen das vorliegende Gesetzespaket sehr ernst. Österreich betritt mit der Umsetzung dieser Richtlinie zur Vorratsdatenspeiche­rung Neuland. Wir haben den Spielraum der Richtlinie genau ausgelotet, mit zahlrei­chen Experten und Expertinnen diskutiert und letztlich eine gute Lösung gefunden.

Beim Umgang mit persönlichen Daten ist natürlich immer besondere Vorsicht ange­bracht. So soll etwa das Vier-Augen-Prinzip uneingeschränkt zur Geltung gelangen, sodass eine Anordnung nur dann ergehen kann, wenn sie auch durch den Gruppenlei­ter beziehungsweise den jeweiligen Leiter der Staatsanwaltschaft genehmigt wird.

Ein weiteres ganz wesentliches Element für das Vertrauen in dieses Instrument ist die Dokumentation, und zwar die Dokumentation, in welchen Fällen und unter welchen Be­dingungen die Staatsanwaltschaft und das Gericht auf Vorratsdaten zugegriffen haben. Durch diese Vorgangsweise sind ein sensibler Umgang und der datenschutzrechtlich einwandfreie Umgang sichergestellt.

In diesem Sinne darf ich Sie einladen, das zur Beschlussfassung anstehende Paket mit zu beschließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


15.56.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Minis­terinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich, wie wir schon seit Wo-


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