wo auch nur einen Punkt offen haben. Das Problem mit den IP-Daten ist mit einem Abänderungsantrag ausgeschlossen worden. Die Frage des Vier-Augen-Prinzips bei der Staatsanwaltschaft ist erledigt. Vier-Augen-Prinzip bei der Polizei – erledigt. Das alles wollten wir geändert haben. Wir haben dazu eingeladen, über all das zu reden, wir haben mit den Ressorts, mit den Ministern verhandelt.
Ich glaube, wenn man heute nicht imstande ist, den Unterschied zwischen Verkehrsdaten, wo ein Richter zuständig ist, und Stammdaten, wo in Zukunft zwei Staatsanwälte beziehungsweise zwei Polizeibeamte zuständig sein werden, erkennen zu können oder zu wollen, dann ist das sicherlich eine andere Qualität der Diskussion, aber dann soll man das auch sagen. Ich ersuche dringend, gerade dann, wenn es um derart hoch sensible Bereiche geht, wirklich zu versuchen, das sachlich zu diskutieren und auch einer Lösung zuzuführen.
Ich darf daher noch folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, nach Vorliegen der Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU-Kommission im „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Bewertungsbericht der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) KOM (2011) 225 endgültig“ dargelegt beziehungsweise in Aussicht genommen ist, dem Nationalrat gegebenenfalls im Sinne dieser Überarbeitung Gesetzesvorschläge vorzulegen.
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Meine geschätzten Damen und Herren! Nach zwei Jahren, mit sehr viel Verspätung, mit sehr viel Hysterie – obgleich gerade auch ich einer bin, der sagt, wir müssen aufpassen, wenn es um Grundrechte geht –, müssen wir auch den klaren Blick dafür haben, dass wir uns nicht selbst blockieren bei einer wichtigen Arbeit. Ich glaube, einen solch hohen Anteil an Rechtsschutz, wie jetzt in dieser Gesetzesmaterie vorgesehen, findet man selten. Daher kann man, glaube ich, mit gutem Gewissen zustimmen. – Herzlichen Dank, meine Damen auf der Regierungsbank, für die viele Arbeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Pendl dankt den Bundesministerinnen Bures, Dr. Karl und Mag. Mikl-Leitner per Handschlag.)
16.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bewertungsbericht der EU-Kommission zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
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