Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 154

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Stichwort Bombendrohung. – Wenn der Betreffende eine Anonymisierung mit einem Proxy durchführt und dann vielleicht noch einige Hunderte oder Tausende zu dem Zeit­punkt auf dieser IP-Adresse sind, dann wünsche ich Ihnen viel Spaß. Glauben Sie wirklich, dann kann man denjenigen, der die Bombendrohung verschickt hat, so leicht suchen?

All diese Beispiele, die hier gebracht worden sind, zeigen, dass es dieser Vorlage in Wirklichkeit gar nicht bedarf.

Stichwort Selbstmörder. – Auch diesem konnte man bis jetzt schon helfen. Dazu braucht man nicht sechs Monate zurückzuforschen, sondern da geht es meistens um einen oder um drei Tage, und das war bereits alles möglich. Das heißt, dieses Gesetz schießt weit über das Ziel hinaus.

Ich darf zum Abschluss eine Presseaussendung von heute zitieren:

„Der aktuelle Entwurf für die Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspo­lizeigesetz geht nämlich noch weit über die ohnehin schon sehr bedenkliche EU-Richt­linie hinaus. Das hat nichts mehr mit Kriminalitätsbekämpfung zu tun. Das ist ein mas­siver Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf den Datenschutz. Damit fallen sämtliche Schranken zur BürgerInnen-Bespitzelung.“

Man merkt schon an „BürgerInnen-Bespitzelung“, woher das kommt.

Und weiters: „Für solche Schikanen haben die Menschen zurecht kein Verständnis. Wien ist hier jedenfalls auf der Seite der BürgerInnen.“

Daher appelliert Stadträtin Frauenberger von der SPÖ Wien, die ich hier zitiere, „an die beiden Neo-Ministerinnen Karl und Mikl-Leitner, im Interesse der BürgerInnen jetzt die Notbremse zu ziehen“. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Pendl, ist die von deiner Partei?)

 


16.09.18

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen auf der Regie­rungsbank! Hohes Haus! Natürlich, Frau Kollegin Hakl, war von der ersten Sekunde an klar, dass das ein sehr sensibler Bereich ist, aber ich hätte mir schon erwartet, meine Damen und Herren, dass sich irgendjemand (Abg. Neubauer: Die Frau Frauenberger zum Beispiel!) auch den Inhalt des Abänderungsantrages, der von den Kollegen Don­nerbauer und Jarolim eingebracht worden ist, ansieht. Das, was Sie jetzt zitiert haben, Kollege Stefan, ist nach diesem Abänderungsantrag gar nicht mehr möglich. Das habe ich im Übrigen auch selbst kritisiert.

Ich habe selbst einiges kritisiert. Ich wollte bei Stammdaten ein Vier-Augen-Prinzip um­gesetzt wissen. Bitte, seien wir wenigstens einmal so sachlich und unterscheiden wir zwischen Verkehrsdaten und Stammdaten! Manchmal habe ich den Eindruck, das alles wird bewusst vermischt, dann kennt sich nämlich niemand mehr aus, die Öffentlichkeit schon überhaupt nicht. Ich bin davon überzeugt, dass der eine oder andere dieses Spiel absichtlich spielt, um ganz bewusst eine bestimmte Stimmung zu erzeugen. Wir haben dieses Thema jedenfalls sehr ernst genommen. Dafür möchte ich unter anderen auch Frau Bundesministerin Bures sehr herzlich danken.

Natürlich war das TKG in Begutachtung, dass aber das TKG allein, ohne Maßnahmen im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung, nichts bringt, wird jeder Pro­fi und jeder Wissenschafter bestätigen.

Seit zwei Jahren wird auf allen Ebenen verhandelt, diskutiert, rauf, runter, vor und zu­rück. Wir haben in der letzten Justizausschusssitzung gesagt, wir wollen nicht irgend-


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