cherung und ihre Auswirkungen auf das Verhalten weiter untersuchen. Diese Ergebnisse werden in eine Folgenabschätzung für die erkannten politischen Optionen, die die Grundlage für den Vorschlag der Kommission bilden werden, einfließen.“
Es scheint in hohem Maße sachlich geboten, in einer Entschließung des Nationalrates den Wunsch desselben auszudrücken, dass nach Vorliegen des für Dezember erwarteten neuen Rechtsrahmens für die Vorratsdatenspeicherung die österreichische Rechtsordnung gegebenenfalls im Sinne dieser Überarbeitung ebenfalls adaptiert wird.
In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, nach Vorliegen der Überarbeitung des derzeitigen Rechtsrahmens für die Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der EU-Kommission im „Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Bewertungsbericht der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG) KOM (2011) 225 endgültig“ dargelegt bzw. in Aussicht genommen ist, dem Nationalrat gegebenenfalls im Sinne dieser Überarbeitung Gesetzesvorschläge vorzulegen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn sachlich ahnungslose und unbeschlagene Abgeordnete sich an ihren Nasenringen durch den Ausschuss ins Plenum führen lassen und dann hier als Stimmvieh einen organisierten Grundrechts- und Verfassungsangriff unterstützen, dann befinden wir uns leider im österreichischen Nationalrat und unter den Herrschaften von SPÖ und ÖVP.
Ich lese Ihnen jetzt etwas vor, das ich gerade bekommen habe. Mir ist vor 5 Minuten das Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages gemailt worden. Dieses Rechtsgutachten des Deutschen Bundestages stellt eindeutig die Verfassungswidrigkeit und die Grundrechtswidrigkeit fest. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)
Kollege Westenthaler, ich habe mich jetzt noch kurz der Mühe unterzogen, mir das ein bisschen genauer durchzulesen, denn das sind meiner Meinung nach ein paar wichtige Punkte. Es ist ausgesprochen bedauerlich, dass sich nur die Abgeordneten der Opposition ernsthaft mit dieser Frage beschäftigen und sich niemand von den Regierungsparteien gefunden hat, der diese grundrechtsmäßig enorm heikle und brisante Frage seriös auf dem Boden unserer Verfassung und der Grundrechtecharta behandelt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das ist eine Unterstellung! Wir haben viele Stunden diskutiert!)
Ich zitiere: „Die somit durch die Vorratsdatenspeicherung bislang nur marginal um 0,006 % verbesserte Aufklärungsquote ...“ – Das muss man sich einmal vorstellen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wegen 0,006 Prozent verbesserter Aufklärungsquote durchlöchern Sie die österreichische Verfassung und die Europäische Grundrechtecharta. Das ist wohl das wirklich Allerletzte! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Dieses Rechtsgutachten – das ist bereits diskutiert worden – kommt zu dem Schluss: „Gemessen an dem derzeitigen Diskussionsstand zur Richtlinie 2006/24/EG und zur Auslegung der GRChr sowie der bestehenden Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaa-
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