Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 186

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18.04.07

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir diskutieren heute über Änderungen der StVO. Einmal mehr haben wir von der Opposi­tion den Eindruck, dass das nicht sehr gut durchdacht ist.

Zum Beispiel: Ja zur Radhelmpflicht für Kinder – aber warum nur für Kinder? Sie haben selbst gesagt, Herr Kollege Heinzl: Kinder und Jugendliche. Das heißt, wir können die Jugendlichen gleich mit hineinnehmen. Und dann könnten wir auch gleich die Erwach­senen als Vorbilder mit hineinnehmen. Warum soll ich als Vater jetzt ohne Helm fahren und meinem Kind sagen: Du musst aber einen Helm tragen, denn für dich ist das Pflicht! – Da bin ich ja ein schlechtes Vorbild! Deshalb wäre eine Vorbildwirkung im Sinne der Bewusstseinsbildung sicherlich notwendig. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Es ist vor allen Dingen auch der Vorschlag unverständlich, die Pflicht bis zum Alter von zwölf Jahren festzulegen. Warum zwölf Jahre? Das ist ein willkürlich gewähltes Alter. Kinder sind es bis zu 15 Jahren, und ab dem zehnten Lebensjahr haben sie den Rad­führerschein. Da ergibt sich nämlich im Gesetz im Wesentlichen der Unterschied: Bei bis zu zehn Jahren gilt: Wer ein Kind beim Radfahren beaufsichtigt, auf einem Fahrrad mitführt oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss dafür sorgen, dass das Kind den Sturzhelm in bestimmungsgemäßer Weise gebraucht. – Das heißt, bis zum Alter von zehn Jahren ist man als Erwachsener dabei und kann darauf achten, dass das Kind den Helm trägt. Wenn aber das Kind mit zehn Jahren den Radführerschein hat und alleine im Straßenverkehr unterwegs ist, kann ich es als Erwachsener nicht mehr kontrollieren. – Ja, das ist genau das, warum Sie wahrscheinlich die Helmpflicht ab zwölf Jahren vorgesehen haben. Nur haben Sie übersehen, dass viele Kinder mit zehn schon im Fahrradverkehr alleine fahren dürfen, weil sie den Radführerschein ge­macht haben, der durchaus üblich ist. (Abg. Heinzl: Aber Sie dürfen als Eltern schon darauf einwirken, dass das Kind einen Helm trägt!)

Ja, schon, aber ich kann es nicht kontrollieren! Ich kann dem Kind einen Helm mitge­ben, und es wird vielleicht von zu Hause mit Helm wegfahren, aber vielleicht setzt es dann den Helm nicht mehr auf, weil es sagt: Der Papa trägt ja auch nie einen Helm beim Fahrradfahren! – Und damit sind wir genau an diesem Punkt angelangt: Wir, die Erwachsenen, müssen ihn ja nicht tragen, und daher ist das für das Kind nicht ein­leuchtend. Da sind wir genau bei dieser Frage: Warum ist es nur für Kinder bis zu zwölf Jahren notwendig und ab zwölf Jahre nicht? Ich glaube, das widerspricht ja auch den Statistiken, die die Frau Minister angesprochen hat.

Interessant ist aus meiner Sicht auch der folgende Punkt:

„Radfahrer dürfen sich Radfahrerüberfahrten, wo der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nä­hern ...“

Wie wird denn das kontrolliert? Wir beschließen hier ein Gesetz, das kontrolliert wer­den soll! Stehen dann die Polizisten mit der Laserpistole dort und kontrollieren, ob der Radfahrer mit 10 km/h unterwegs ist? – Das ist für mich einfach nicht kontrollierbar.

Und dann gibt es noch ein Detail, das eigentlich mit dem Ganzen nichts zu tun hat, in einem wichtigen Paragraphen, dem § 84 Abs. 4:

„Ist eine Werbung oder Ankündigung entgegen der Bestimmung des Abs. 2 und ohne Bewilligung nach Abs. 3 angebracht worden, so hat die Behörde die Entfernung ohne weiteres Verfahren zu veranlassen.“

Sie hat zu veranlassen! – Sie haben das in Ihrer Erklärung so gebracht, als sei das eine Kann-Bestimmung. Nein, sie hat zu veranlassen!

 


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