Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 187

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„Die Kosten für die Entfernung sind vom Besitzer oder Verfügungsberechtigten zu tra­gen und sind ihm mit Bescheid vorzuschreiben.“

Das heißt, die Behörde muss solche Werbetafeln entfernen, muss die Kosten dafür vorschreiben – und nachher kann ihr passieren, was der Gemeinde Wien passiert ist, wo der UVS anerkannt hat, dass die Gemeinde Wien Wahlplakate der ÖVP widerrecht­lich entfernt hat, wodurch dann die Gemeinde Wien zahlen muss. Das heißt, man muss es als Behörde entfernen, schreibt die Kosten dann vor – und bekommt nachher die gegenteilige Entscheidung des UVS, denn wenn der UVS einmal gegen die Gemeinde entschieden hat, wird er dies auch weiterhin tun.

Wir beschließen also ein Gesetz, das den Entscheidungen des UVS widerspricht. Der UVS bezeichnet nämlich die Entfernung als rechtswidrig. Die Ständer waren im Be­reich von Autobahnauffahrten aufgestellt und waren dort rechtmäßig aufgestellt. Wir verlangen aber, dass sie zu entfernen sind und dass das zu verrechnen ist.

Das ist also ein Widerspruch zwischen einem Gesetz und der Haltung des UVS. Man sollte solche Widersprüche vorher ausdiskutieren und sich das vorher überlegen, bevor man es hier zur Beschlussfassung vorlegt. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wie ich schon zu Beginn meiner Ausführungen gesagt habe: Die Abänderungsvor­schläge sind schlecht durchdacht. Sie finden daher nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

18.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.08.24

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Mit diesem Initiativantrag bringen wir wieder einen Mosaikstein zum Thema „Sicherheit auf unseren Straßen“ ein, und ich glaube, das ist richtig und wichtig. Wir haben es ja schon gehört, in den letzten zwei Autofahrerpaketen sind auch wichtige Maßnahmen für die Sicherheit auf unseren Straßen beschlossen worden, und mit diesem Paket ist es ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

Aber ich bin auch über eines ganz froh: Im ursprünglichen Entwurf zur 23. StVO-No­velle wäre ja ein Paragraph vorgesehen gewesen, der § 82 Abs. 5, der eine Verschär­fung bei Genehmigungen für Straßenfeste beinhaltet hätte. Dass wir diesen wegge­bracht haben, ist sehr wichtig für die Gemeinden und auch für die Wirtschaft, denn das wäre natürlich ein wesentlicher negativer Beitrag zu den Festen in den Gemeinden und auch zu den Festen, die im Bereich der Straßenfeste und so weiter stattfinden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deshalb ist es, glaube ich, ganz wichtig gewesen, dass wir das im Sinne der Gemein­den, der Bürgermeister und natürlich auch der regionalen Wirtschaft im parlamentari­schen Prozess noch beseitigen konnten. Denn jeder, der Veranstaltungen kennt wie zum Beispiel in Salzburg den Maxglaner autofreien Tag, der auf der Maxglaner Haupt­straße stattfindet und wo 60 Unternehmer für Zehntausende Besucher und Besuche­rinnen einen ganzen Tag ein Fest veranstalten, der weiß, dass das wichtig ist für die regionale Wirtschaft, wichtig für die Bevölkerung und ein schönes Signal für eine ge­meinsame Aktion zwischen Wirtschaft, Kunst, Kultur und Gastronomie.

Also seien wir froh, dass wir das im parlamentarischen Prozess wegbringen konnten, und freuen wir uns, dass die Feste weiterhin in unseren Gemeinden und in den Städten stattfinden können! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Sou­schill. – Bitte.

 


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