Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 188

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18.10.18

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer von Ihnen fährt Fahrrad? (Abgeordnete von allen Fraktionen heben die Hand.) – Super. Und wer von Ihnen fährt Fahrrad, um Angele­genheiten im Alltag – wie Einkaufen, Arztbesuche – zu erledigen? (Einige Abgeordnete heben die Hand. – Abg. Neubauer: Ich!) Bravo! (Abg. Neubauer: Weil der Sprit so teu­er ist!) – Die Grünen brauchen ohnedies nicht aufzuzeigen, von ihnen wissen wir es. – Ah, da hinten ein ÖVP-Abgeordneter aus Tirol! – Und was ist mit der SPÖ? – Ja, okay. (Abg. Mag. Josef Auer: Ich wohne sogar am Berg oben!)

Frau Ministerin, es geht nämlich darum, dass all jene, die ihre Alltagsfahrten mit dem Fahrrad erledigen, wissen würden, dass dieser Initiativantrag nicht beschließbar ist, einfach aus der Praxis heraus nicht beschließbar ist. Sie würden wahrscheinlich diesen Antrag als Hoppala abtun oder sagen: Na gut, war ein Irrläufer, schieben wir ihn wieder in die Schublade!, weil dieser Initiativantrag alles ist, aber sicher keine Novelle der StVO im Sinne einer Verkehrssicherheit, einer Hebung der Verkehrssicherheit im Fahr­radbereich.

Wieso? – Dieses Gesetz beruht vor allem auf Trugschlüssen. Erster Trugschluss: Die Radwegebenützungspflicht wird aus rechtlichen Bedenken nicht aufgehoben, sondern beibehalten. – Wir alle, die Fahrrad fahren, wissen: Wenn der Radweg benutzt werden muss, ist nicht nebeneinander zu fahren. Und wenn wir schon über Verkehrssicherheit gerade für Kinder und für Jugendliche reden, dann ist es extrem wichtig, nebeneinan­der auf der Straße zu fahren, dann ist es extrem wichtig, als Erwachsener links vom Kind zu fahren – und rechts von mir fährt meine Tochter, mein Sohn mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg. Das darf ich nicht! Es gibt aber keine rechtlichen Bedenken, dass diese Radwegebenützungspflicht aufgehoben wird. Kein Experte, keine Expertin hat je­mals gesagt: Sehr geehrte Frau Ministerin, das geht nicht! – Und deshalb ist das ein­deutig ein Trugschluss.

Zweiter Trugschluss: Die neuen Verkehrszeichen in zwei Varianten sollen die Erkenn­barkeit oder was auch immer vereinfachen. – Überhaupt nicht! Es gibt ein Verkehrs­schild mehr im Fahrradbereich, das etwas eigenartig wirkt: Da sind dann die Fußgän­ger und Fußgängerinnen und die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, und das war es. Und das ist ein Verkehrsschild mehr im wahnsinnigen Verkehrsdschungel.

Trugschluss Nummer drei, und der wichtigste: Radhelmpflicht für alle Kinder bis zu 12 Jahren hebt die Verkehrssicherheit. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist schlichtweg Unsinn. (Abg. Mag. Josef Auer: Sie wissen das sehr genau, oder? Ist das die „Souschill-Doktrin“?) Das als einzige Maßnahme als eine Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit zu bezeichnen, ist nicht nur ein Trugschluss, sondern einfach auch ein Unsinn. Die Helmpflicht ist international und national gerade für Kin­der nicht anerkannt. Es geht nicht darum, Eltern zu sagen, ihr dürft den Kindern keine Fahrradhelme aufsetzen, sondern es geht um die Pflicht. Sie bevormunden erwach­sene Menschen in Österreich (Abg. Mag. Gaßner – den Kopf schüttelnd –: Geh, bitte!), und die Entscheidung beruht eigentlich auf sehr fragwürdigen Studien und Umfragen aus dem Jahr 1989. Wir wissen nicht genau, was da wirklich gefragt wurde, im Sinne von: Waren das Fahrradfahrer oder waren das Fahrradfahrerinnen? Wie alt waren die?, et cetera. Das heißt, all das, was aus dieser Studie zur Entscheidung herangezo­gen wurde, ist einfach fragwürdig. Und noch einmal: Ein Ja zum Helm, aber ein klares Nein zur Pflicht!

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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