Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 189

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Der Antrag 1504/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsaus­schusses (1135 d.B.) wird wie folgt geändert:

„Die Z. 10 und 11 entfallen.“

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Nein zur Pflicht, Ja zum Helm – freiwillig, wenn es so sein soll. Sie dürfen niemals ver­gessen: Die Hebung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Radfahrerinnen, auch für Kinder, bedeutet immer die Hebung der Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Fußgängerinnen und die Hebung der Verkehrssicherheit für Autofahrer und Autofahre­rinnen. (Beifall bei den Grünen.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Windbüch­ler-Souschill, Freundinnen und Freunde steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1504/A der Abgeordneten Heinzl, Maier, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle) (1135 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 1504/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsaus­schusses (1135 d.B.) wird wie folgt geändert:

„Die Z. 10 und 11 entfallen.“

Begründung

Nahezu einstimmig haben die ExpertInnen im vom BMVIT eingerichteten „Unteraus­schuss Radverkehr“ des Verkehrssicherheitsbeirats eine Radhelmpflicht für Kinder als kontraproduktiv abgelehnt. Auch zahlreiche kritische Stellungnahmen in der Begutach­tung zum Ministerialentwurf zur 23. StVO-Novelle, die internationalen Erfahrungswerte und die Aussagen maßgeblicher unabhängiger Experten bei der Anhörung im Verkehrs­ausschuss des Nationalrats am 6.4.2011 bestätigen, dass eine RadhelmPFLICHT für Kinder, wie im vorliegenden SPÖ-ÖVP-Initiativantrag vorgesehen, kontraproduktiv für mehr Sicherheit beim Radfahren sowie für die Förderung des Radfahrens als gesunde, unübertroffen energieeffiziente, umwelt- und klimaschonende Mobilitätsform wäre.

Überdies sind die Zahlen, auf die das BMVIT und seine Spitze sich zur Helmpflicht berufen, sehr fragwürdig; namhafte Experten bezeichnen entscheidende Aussagen wie die stets angeführten „900 Kinder mit Kopfverletzungen weniger im Jahr durch Helm­pflicht“ als „verkehrswissenschaftlich nicht haltbar“. Die Regierung wertet hier interes­sensgeleitete Zurufe aus der Kfz-Versicherungsbranche und ihrem Vorfeld höher als die Fakten.

 


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