Der Antrag 1504/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsausschusses (1135 d.B.) wird wie folgt geändert:
„Die Z. 10 und 11 entfallen.“
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Nein zur Pflicht, Ja zum Helm – freiwillig, wenn es so sein soll. Sie dürfen niemals vergessen: Die Hebung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Radfahrerinnen, auch für Kinder, bedeutet immer die Hebung der Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Fußgängerinnen und die Hebung der Verkehrssicherheit für Autofahrer und Autofahrerinnen. (Beifall bei den Grünen.)
18.15
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1504/A der Abgeordneten Heinzl, Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle) (1135 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag 1504/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle), in der Fassung des Berichtes des Verkehrsausschusses (1135 d.B.) wird wie folgt geändert:
„Die Z. 10 und 11 entfallen.“
Begründung
Nahezu einstimmig haben die ExpertInnen im vom BMVIT eingerichteten „Unterausschuss Radverkehr“ des Verkehrssicherheitsbeirats eine Radhelmpflicht für Kinder als kontraproduktiv abgelehnt. Auch zahlreiche kritische Stellungnahmen in der Begutachtung zum Ministerialentwurf zur 23. StVO-Novelle, die internationalen Erfahrungswerte und die Aussagen maßgeblicher unabhängiger Experten bei der Anhörung im Verkehrsausschuss des Nationalrats am 6.4.2011 bestätigen, dass eine RadhelmPFLICHT für Kinder, wie im vorliegenden SPÖ-ÖVP-Initiativantrag vorgesehen, kontraproduktiv für mehr Sicherheit beim Radfahren sowie für die Förderung des Radfahrens als gesunde, unübertroffen energieeffiziente, umwelt- und klimaschonende Mobilitätsform wäre.
Überdies sind die Zahlen, auf die das BMVIT und seine Spitze sich zur Helmpflicht berufen, sehr fragwürdig; namhafte Experten bezeichnen entscheidende Aussagen wie die stets angeführten „900 Kinder mit Kopfverletzungen weniger im Jahr durch Helmpflicht“ als „verkehrswissenschaftlich nicht haltbar“. Die Regierung wertet hier interessensgeleitete Zurufe aus der Kfz-Versicherungsbranche und ihrem Vorfeld höher als die Fakten.
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