Weiters ist die von Regierungsseite behauptete rechtliche Bedenken- und Folgenlosigkeit der geplanten Helmpflicht für Eltern und sonstige Aufsichtspersonen der Kinder nicht bzw. nicht so gegeben. Gravierende straf- und zivilrechtliche (und damit finanzielle) Folgen für Eltern und Aufsichtspersonen sind mitnichten ausgeschlossen – das heißt, es drohen infolge der Einführung der Radhelmpflicht massive rechtliche und auch finanzielle Probleme für Familien im Falle eines Unfalls mit Beteiligung eines Rad fahrenden Kindes (Mitverschulden, Regress). Die entsprechenden fundierten Einwände kompetenter Stellen, darunter des Justizministeriums und des ÖAMTC, aus der Begutachtung sind voll aufrecht.
Deshalb schlagen die Grünen mit vorliegendem Abänderungsantrag die Streichung der geplanten, kontraproduktiven Kinder-Radhelmpflicht (Ziffer 10 des Antrags Heinzl/Maier) inclusive der vorgeblichen – wie ausgeführt so nicht haltbaren – straf- und zivilrechtlichen „Unbedenklichkeitserklärungen“ bei Verstößen (Ziffer 11 desselben Antrags) vor.
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.
18.15
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Wenn Kollege Deimek auch gemeint hat, es ist nur ein kleines Novellchen, so denke ich doch, dass es ein sehr wichtiges Novellchen für die Hebung der Sicherheit in unserem Straßenverkehr ist, ganz besonders deshalb, weil es auch unsere Kleinsten und Schwächsten betrifft, nämlich unsere Kinder.
Weil Sie, Frau Kollegin Moser, gemeint haben, den Fahrradhelm brauchen wir nicht, das sei ein Unsinn (Abg. Dr. Moser: Die Pflicht! Die Pflicht!), so kann ich Ihnen entgegenhalten, dass in Niederösterreich Ihre Klubobfrau sogar selbst Radfahrhelme verteilt, dass in Niederösterreich Aktionen gestartet werden, wo ihr das unterstützt. (Abg. Windbüchler-Souschill: Das waren Schihelme! Das waren keine Fahrradhelme!) Daher verstehe ich nicht, warum auch Sie, geschätzte Frau Kollegin Souschill, dagegen sind, dass man die Kinder dazu bewegen soll, den Helm aufzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich glaube, es müsste uns allen ein Anliegen sein – und ich hoffe, dass man das doch erkennen kann, dass uns die Sicherheit unserer Kinder ein sehr großes und hohes Anliegen ist. Und daher sollten Sie auch so ein Gesetz, wenn es auch nicht ganz hundertprozentig nach Ihren Vorstellungen ist, trotzdem mit beschließen können, denn schließlich und endlich geht es wirklich um die Sicherheit unserer Kinder.
Wenn im Ausschuss von verschiedenen Experten Argumente gebracht wurden, dass eine Radfahrhelmpflicht dazu führen würde, dass weniger mit dem Rad gefahren wird, so kann ich das nicht ganz ernst nehmen, denn dasselbe Problem hatten wir auch bei den Schihelmen, bei den Schifahrern. Da hat es auch am Anfang geheißen, wenn man einen Helm aufsetzen muss, wird kein Mensch mehr auf die Pisten gehen. Heute fährt jeder Schifahrer mit dem Helm. (Abg. Hörl: Freiwillig! Freiwillig!) Das ist eine Selbstverständlichkeit – freiwillig, ohne Zwang. Und das wird auch bei den Radfahrern so sein.
Liebe Frau Kollegin Moser, ich freue mich schon darauf, wenn unsere Kinder, aber auch wir Erwachsene alle mit einem Helm durch die Gegend radeln werden und wir viel, viel weniger Geld dafür aufwenden müssen, dass wir unsere Kinder in den Krankenhäusern behandeln lassen müssen. Unterstützen Sie uns in dieser Maßnahme! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
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