Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 191

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Und danke, Frau Ministerin! Wir stehen hinter dir. Mach so weiter! Das ist wieder eine sehr positive Maßnahme! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stauber reicht Bundesministerin Bures die Hand.)

18.17


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.17.27

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Lieber Kol­lege! Du hast unterstellt, meine Kollegin und ich seien gegen den Radhelm.

Ich berichtige tatsächlich: Wir beide haben uns deutlich gegen die Radhelmpflicht aus­gesprochen! Wir selber tragen auch Radhelme. (Beifall und Bravorufe bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

18.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.17.51

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine systematische Evaluierung aller zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragenden Maßnahmen wurde mit diesem Initiativantrag meiner Meinung nach nicht erreicht, denn:

Auf der einen Seite einen Schilderwald einzudämmen, ja, das ist in Ordnung, aber wenn ein Radfahrer die Straße überquert und die Geschwindigkeit auf 10 km/h zu reduzieren hat, dann wird es schwierig sein, das nachzuvollziehen. Nur: Ich finde es schon sinn­voll, denn wenn ich den Ring entlangfahre und dann rechts abbiege und ein Radfahrer mit einer hohen Geschwindigkeit daherkommt, dann habe ich oft ein Problem, weil ich dann auf die Radfahrer auf der Nebenfahrbahn Rücksicht nehmen muss. Das ist das eine und das andere. Und wenn es durch eine Maßnahme, wie Sie gesagt haben, Frau Bundesminister, weniger Verletzte im Straßenverkehr gibt, dann ist alles, was man macht, in Ordnung.

Nur glaube ich, dass das mit diesem Initiativantrag kaum erreicht werden wird. Und was mich dabei besonders stört, das sind die Bestimmungen über die sogenannte Radhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren. Das ist eine Bestimmung, wo zum Bei­spiel bei einem Verkehrsunfall das Nichttragen eines Helmes kein Mitverschulden ge­mäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch darstellt. Auch soll eine Verletzung der neu geschaffenen Helmtragepflicht keine Verwaltungsübertretung darstellen. Dann ist es aber keine Helmtragepflicht, sondern eine Helmtrageempfehlung! Und dafür, Frau Bundesminister, gibt es Kampagnen – einige werden ja durchgeführt –, und das ist auch wichtig für die Verkehrserziehung bei den Kindern. Ich bin dafür, dass man mit Helm fährt. Ich fahre persönlich sehr viel mit Helm, nämlich die meiste Zeit. (Abg. Mag. Kuzdas: Du stimmst aber heute schon zu?)

Nein, ich stimme da nicht zu, denn das ist ja alles ein Schmarrn! Einmal macht ihr ei­nen Abänderungsantrag, da bringt man das eine hinein, dann tut man wieder etwas he­raus – mit dem Vertrauensgrundsatz und so weiter. Das ist halt in diesem Fall alles nicht ausgegoren. Eine Reform des Straßenverkehrsrechts muss weiter gehen und ist auch notwendig. So, wie es hier vorgenommen wird, ist das jedenfalls nicht der Weisheit letz­ter Schluss.

Meiner Meinung nach sollte viel mehr zur Bewusstseinsbildung getan werden und auch besser aufgeklärt werden, sodass das vor allem von den Kindern verstanden wird und von den Erwachsenen nicht ignoriert wird.

 


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