Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 185

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Und auch die Analyse des Kuratoriums kommt klar in allen Bereichen zu der Auffas­sung, dass wir mit einer Radhelmpflicht und mit dem Tragen von Radhelmen wirklich unsere Kinder schützen können. Und selbst wenn es nur ein Kind ist, macht es, glaube ich, Sinn, dass wir das gemeinsam beschließen.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich mich recht herzlich bedanken. Ich glaube, im Bereich der Verkehrssicherheit haben wir in den letzten Jah­ren bewiesen, wie wichtig es ist, da an einem Strang zu ziehen. Ich weiß, die Gurten­pflicht hat zu Diskussionen geführt, die Helmpflicht am Moped und am Motorrad hat zu Diskussionen geführt – heute aber stellt diese niemand mehr in Frage. (Abg. Kickl: Das Licht am Tag hat auch zu Diskussionen geführt!) Und bei der Radhelmpflicht für die Kinder wird es dann auch so sein. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

18.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


18.01.26

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzesänderungen, die heute Eingang in die StVO-Novelle finden werden, orientieren sich, wie schon erwähnt wurde, an einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Demnach sind mehr als 90 Prozent der Befragten für eine Radhelmpflicht für Kinder. Ziel ist es, die Tragequote zu erhöhen und das Risiko dieser schweren Kopfverletzungen zu verringern. Drei Viertel all dieser Kopfverletzungen können durch das Tragen eines Helms eben vermieden werden.

Die Bedenken, dass diese Änderung bewirkt, dass Kinder weniger Rad fahren, kann ich nicht teilen. Ich glaube vielmehr, dass es ein pädagogischer Lerneffekt bei Kindern ist und bedeutet, dass erlernte Verhaltensmuster für später beibehalten werden. Also: Wer einen Helm trägt, wird das auch als Erwachsener eher tun.

Es geht vorrangig um Bewusstseinsbildung und nicht um das Strafen. Zum Beispiel ist die Mitschuld von Aufsichtspersonen im Falle eines Unfalls per Gesetz ausgeschlos­sen. Das Bewusstsein soll geschärft werden, um sich zu schützen. Genauso selbstver­ständlich wie der Vertrauensgrundsatz für Verkehrsteilnehmer, die einen Führerschein besitzen, soll das neue Rücksichtnahmegebot für alle Verkehrsteilnehmer werden, dass die Teilnahme am Straßenverkehr die ständige Vorsicht und die gegenseitige Rück­sichtnahme erfordert.

Eine neues Verkehrszeichen, das eine Radfahrerüberfahrt und einen Schutzweg, die nebeneinander liegen, anzeigt, wird ein Verkehrszeichen einsparen und wird die Wahr­nehmung verbessern.

Weiters sollen sich Radfahrer nur mehr mit einer Annäherungsgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h Kreuzungen nähern dürfen. RadfahrerInnen sollen dadurch genü­gend Zeit haben, sich auf den jeweiligen Querverkehr einzustellen.

Ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt ist auch schon erwähnt worden: die Möglichkeit ei­ner zweiten Haltelinie für alle Zweiräder. Diese sollen zu einer weiter vorne gezogenen Haltelinie vorfahren und somit gefahrloser anfahren können. Das ist weitaus sicherer als das Anfahren zum Beispiel neben der Kolonne, wo Radfahrer von LKWs beim Rechts­abbiegen leicht übersehen werden können.

Diese und noch andere bereits erwähnte Punkte der Novelle sind wesentliche Schritte in Richtung von mehr Verkehrssicherheit und mehr Schutz für Kinder und sind absolut zu unterstützen. Danke an Ministerin Bures und das zuständige Ministerium! (Beifall bei der SPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


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