Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 197

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

werden müssen, die technischen und elektronischen Begleittexte, sprich all das, was notwendig ist, um im kritischen Fall zu wissen, was in einem Beförderungsbehälter be­inhaltet ist, um zu wissen, wie man damit umgeht, wenn etwas passiert, wie man es richtig handhabt und wie man sich zu verhalten hat, damit beim Verladen, beim Entla­den nichts passieren kann.

Letztendlich ist dieses Gesetz ein Gesetz, das versucht, Risken zu minimieren und für uns alle das Leben einfacher zu machen. (Abg. Dr. Moser: Und die dynamischen Ver­weise!?) Es hat dieses Gesetz die Aufgabe, auf der einen Seite den Eisenbahnverkehr und auf der anderen Seite den Verkehr auf der Straße und auf dem Wasser zu regeln. Einige Materien wurden durch dieses Gesetz erst zusammengeführt. Das ist eine An­gelegenheit, die auf der einen Seite natürlich europaweit geregelt sein muss, weil es ja in allen Ländern auch in gleicher Weise gelten muss, und auf der anderen Seite ist es ein Gesetz, das wir gerne umsetzen wollen.

Ein Punkt, der in der Begutachtung ein wenig überschießend war – ich muss es erwäh­nen, weil es für uns auch einen gewissen Unterhaltungswert hatte –, war die Tatsache, dass im Entwurf gestanden ist, dass manche Gefahrengüter mit manchen Geräten – mit Traktoren, auf Deutsch gesagt – nicht transportiert werden dürfen, wenn die Bau­artgeschwindigkeit über 40 Kilometer pro Stunde beträgt; darunter schon, darüber nicht.

Das hätte bedeutet, dass ein Auto – wenn ich jetzt den Vergleich zur Autobahn wagen darf –, das eine Bauartgeschwindigkeit über 130 Kilometer pro Stunde hat, auf der Au­tobahn nicht fahren darf, eines, das nicht schneller als 130 fahren kann, aber schon fahren darf. Wir haben jetzt gesagt, wir machen es bei den Traktoren wie bei der Auto­bahn. Man darf, egal was man geladen hat, eben nur so schnell fahren, wie es im Ge­setz steht, und dann passt alles wieder. Auf Deutsch gesagt: Die Bauartgeschwindig­keit ist egal, das Gesetz entscheidet, wie schnell ein Transport fahren darf. Das haben wir jetzt auch beschlossen. Das sind wichtige Details, damit sich die Leute auskennen.

Meine Damen und Herren, große Gesetze, kleine Portionen und, wie soll ich sagen, große Bedeutung und kleine Wirkungen, aber für die gewöhnlichen Leute ist es oft sehr ärgerlich. Das ist ein Gesetz, das jetzt für alle passt, auch für die Feuerwehr. – Danke an alle, die mitgehen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


18.39.14

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nister! Ich kann es vorwegnehmen, wir werden dieser Novelle auch unsere Zustim­mung geben, wie auch schon im Verkehrsausschuss. Sie beinhaltet notwendige Adap­tierungen und Änderungen, die für uns durchaus auch unterstützenswert sind. Als Bei­spiel sei eine klarere und detailliertere Regelung im Bereich der Luftfahrt genannt, wo jetzt auch die Pflichten der Beteiligten und erweiterte Kontrollbestimmungen festgehal­ten sind.

Für den Verteidigungsminister gibt es ja die Möglichkeit – im Einvernehmen mit der Frau Bundesminister –, das Bundesheer betreffend entsprechende Regelungen zu ver­ordnen. Ich bin selbst auch beim Bundesheer ADR-berechtigt, und ich glaube, dass da auch vonseiten des Bundesministers für Landesverteidigung keine Einwände vorhan­den sind. Es ist alles in allem ein Schritt in die richtige Richtung.

In einem anderen Bereich, Frau Bundesminister, haben wir aber einen Schritt in die fal­sche Richtung gesetzt, nämlich, wenn es darum geht, in der Steiermark – für uns Stei­rer ein wichtiges Thema – den Stückguttransport des Terminals Werndorf von der Schie­ne auf die Straße zu verlagern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite