Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 199

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kombinierten Verkehr“ wird der Terminal Graz Süd nur 3x pro Woche angefahren. Alle übrigen Wirtschaftszentren Österreichs werden zumindest 5x an den zentralen Knoten Wels angebunden. Ein vor allem in Hinblick auf den derzeitigen Bau des Koralmtunnel verkehrspolitisch und volkswirtschaftlich verheerendes Signal.

Neben den dadurch insbesondere für den Großraum Graz zusätzlichen Umweltbelas­tungen (Stichwort: Feinstaub), enormen Wettbewerbsnachteilen für die Steiermark und einem Arbeitsplatzverlust durch die Verlagerung des Güter- sowie des Gefahrengutver­kehrs von der Schiene auf die Straße (!) – konkret sind derzeit rund 20 der bislang 40 Arbeitskräfte am Terminal Werndorf durch die Leistungsrücknahmen der ÖBB massiv droht –, stellt der verstärkte LKW-Verkehr auf Österreichs Straßen und damit eine steigende Zahl von Gefahrengutbeförderungen eine Bedrohung der Sicherheit dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, um­gehend mit der ÖBB sowie der Railcargo Gespräche aufzunehmen, um die Aufrechter­haltung bzw. den Ausbau des Gütertransportes auf der Bahn und insbesondere die Er­haltung und den Betrieb des Terminal Graz Süd sicherzustellen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.41.45

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich glaube, dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, denn hier ist klar erkenn­bar, dass die Sicherheit gefördert wird. Es sind große Probleme, die auf Einsatzkräfte – das ist vom Kollegen Schultes schon angesprochen worden – zukommen, wenn sie nicht wissen, was in solchen Tanks drinnen ist. Es gibt immer wieder Gefahrguttrans­porte, die schlecht gekennzeichnet sind, die Probleme machen. Gerade als jemand, der aus einer Region stammt, wo eine Tallänge ist, wo sehr oft Gefahrgutunfälle pas­sieren – ich rede jetzt von der deutschen Grenze bei Hörbranz, wo das öfter vor­kommt –, weiß ich, wovon ich spreche, und weiß, was auf die Einsatzkräfte dort zu­kommt.

Derzeit regeln österreichische Bestimmungen und umfangreiche zwischenstaatliche Übereinkommen wie ADR, RID oder ADN die sichere Abwicklung der Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen, die als gefährliche Güter eingestuft und be­zeichnet werden, weil sie wegen ihrer Eigenschaft beim Transport eine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Umwelt darstellen. Jetzt wird das Ganze auf die europäische Ebene gebracht, sodass, wirklich für alle wahrnehmbar, in verschiedenen Staaten auch dieselben Bedingungen, dieselben Möglichkeiten der Er­kennbarkeit bestehen.

Deswegen ist dieses Gesetz zu begrüßen. Wir vom BZÖ werden gerne zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


18.43.49

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Mit dieser Gefahrgutbeförderungsgesetz-Novellierung kommen wir einer EU-Richtlinie aus dem


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