Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 225

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de man das auf neun Länder ausweiten, wäre das Ergebnis ein Stückchen bunter und sozusagen turbulenter, glaube ich. Es gibt viele Dinge, die zu wenig genutzt werden. Ein­sparungsmöglichkeiten, die eigentlich da wären, werden einfach nicht genutzt.

Der Rechnungshof sagt auch klar, dass es schwer ist, die Kennzahlen aus den beiden Bundesländern zu vergleichen, weil die Systeme unterschiedlich sind. Gerade bei den ambulanten Leistungen gibt es in Tirol leistungsorientierte Verrechnungsmodelle, in Wien werden diese Abgeltungen hingegen pauschal erledigt. Der Rechnungshof hat ein Kostendämpfungspotential von 300 Millionen € aufgezeigt, doch hat man sich nicht festlegen können, wie beziehungsweise in welcher Zeit diese 300 Millionen € er­reicht werden sollen – da wurde also teilweise sehr unprofessionell gearbeitet.

Frau Kollegin Lapp hat schon das Thema Fremdpatienten erwähnt. Tirol hat 42 Mil­lionen Nächtigungen. Gerade bei den Fremdpatienten gibt es Außenstände von bis zu 70 Millionen €, wenn man die letzten sieben, zehn Jahre zurückverfolgt. Es sorgt na­türlich für Unmut, dass es lange dauert, bis diese Gelder fließen. Tirol hat etwa 36 Pro­zent des Gesamten an offenen Außenständen. Die Tiroler Gebietskrankenkasse macht immer wieder Druck, dass da Maßnahmen gesetzt beziehungsweise Möglichkeiten ge­schaffen werden, dass dieses Geld schneller zurückfließen kann – für Arztkosten, Heil­mittel, Krankentransporte, aber natürlich auch für die Spitäler.

Da hat der Rechnungshof empfohlen, dass es verbindliche Vereinbarungen mit den Ländern geben soll, zum Beispiel gerade mit Italien. Auch ein Modell von Vorauszah­lungsregelungen wäre überlegenswert, und zwar gerade mit jenen Ländern, aus de-
nen es – durch den Tourismus, durch die Unfälle, durch die Freizeitunfälle – sehr viele Fremdpatienten gibt.

Einige Empfehlungen des Rechnungshofes möchte ich plakativ erwähnen. Der Rech­nungshof empfiehlt allgemein ein einheitliches Modell bei der ambulanten Behandlung und einheitliche Tarife, damit man das eben vergleichen kann. Er empfiehlt weiters, dass man Einsparungspotentiale genau definiert – das habe ich vorhin schon gesagt –, dass Inhalt, Ausmaß, Zeitbezug und Zielbetrag ganz klar festgelegt werden müssen.

Damit man zu mehr Effizienz kommt, ist es, glaube ich, wichtig, dass es gerade im Steuerungsbereich des Gesundheitssystems ein Zusammenwirken der Länder gibt, um die Synergie-Effekte besser zu nutzen. Weiters empfiehlt der Rechnungshof die Ent­wicklung eines bundeseinheitlichen Evaluierungsprogramms, dass man bundesweit einheitliche Evaluierungsvorgaben macht.

Das Modell Reformpool sollte insgesamt ein Beitrag sein, um die Effizienz zu steigern. Es hat dazu in den Bundesländern Wien und Tirol Modelle gegeben. Trotzdem ist es, glaube ich, wichtig, dass man auch zukünftig solche Reformmodelle macht. Dazu sagt der Rechnungshof ganz offen, es müssten keine großen angedacht werden, es wäre schon viel wert, wenn es viele kleine überschaubare Reformpool-Modelle gäbe.

Insgesamt zeigt dieser Bericht ganz klar auf, dass im Gesundheitsbereich Reformbe­darf gegeben ist, dass wir eine Gesundheitskur brauchen, dass es Einsparungspoten­tial gibt. Andererseits zeigt der Bericht, dass hohe Qualität eben Kosten verursacht und dass kostendämpfende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Zum Schluss stelle ich ganz klar fest: Es ist so, dass wir da bei diesen zwei Ländern auseinanderliegen. Doch glaube ich, dass es trotzdem wichtig ist, Herr Präsident, dass man da eine Follow-up-Prüfung macht, dass man schaut: Was wurde in der Zwischen­zeit umgesetzt? Wo können wir bundesübergreifende bessere Modelle finden, um die Effizienz zu steigern?

Ich glaube, ich darf dem Rechnungshof Danke sagen – dafür, dass er aufgezeigt hat, dass da Handlungsbedarf besteht. In diesem Sinne ist es, meine ich, für uns alle wich-


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