Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 61

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als eine Verschwendung eines leeren Zettels. Es stehen Allgemeinplätze drauf wie die Sicherung der Gesundheitsversorgung für die Allgemeinheit und dergleichen mehr.

Herr Minister Stöger ist ja jetzt leider nicht mehr zugegen, sonst hätte ich ihn nämlich gefragt, wie er es denn vereinbaren kann, dass er seit seiner Angelobung immer wieder mit der „Weisheit“ punktet, er möchte für das Gesundheitssystem die beste Versorgung sicherstellen.

Ich erwarte mir vom Herrn Gesundheitsminister, aber auch vom Herrn Sozialminister, dass sie in aller Deutlichkeit dafür sorgen, dass ein Grundpfeiler der sozialen Sicher­heit in diesem Land, nämlich die sozialen Krankenversicherungen und deren Auto­nomie, eine deutliche Stärkung erlebt. Da kann man doch erwarten, dass in einem Budgetbegleitgesetz bestimmte Parameter ordentlich abgedeckt werden.

Ich meine zum Beispiel die kassenfremden Leistungen, denn diese sind wirklich ein Ärgernis. Ich habe mir die Mühe gemacht, das Stenographische Protokoll über eine Fragestunde vom Juli 2009 auszuheben, um die Fragen, die Gesundheitsminister Stöger damals in Bezug auf kassenfremde Leistungen gestellt wurden, hier noch einmal zu besprechen.

Der Herr Minister hat auf eine entsprechende Anfrage natürlich richtigerweise gemeint, dass der Rechnungshof schon festgestellt und auch deutlich gemacht hat, dass durch die Veränderungen der Zahlungsströme von der sozialen Krankenversicherung hin ins Finanzamt die Schulden gewandert sind und dass dort Geld entzogen worden ist.

Da erwarte ich mir doch zumindest, dass in solch einem Papier, wie wir es hier vorliegen haben, diese Summen in irgendeiner Form angesprochen werden und diese Ungerechtigkeit beseitigt und korrigiert wird. Nichts ist geschehen!

Frau Finanzminister, ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass da in bestimmten Bereichen wirklich nicht ordentlich gearbeitet wird, und ich würde Sie bitten, das abzustellen.

Ein Beispiel: Wir haben im Jahr 2008 in Österreich eine Zigaretteneinfuhrbeschränkung beschlossen. Diese Regelung hat vorgesehen, dass entgegen den EU-Richtlinien, nach denen es damals – und übrigens auch heute – gestattet war, 800 Zigaretten frei einzuführen, die Einfuhr nach Österreich auf 200 Zigaretten beschränkt wird – richtiger­weise. Das war nichts anderes, als unsere Trafikanten gegen die EU-Richtlinien zu schützen. Das war ein gutes Unterfangen, nur war es handwerklich ausgesprochen schlecht gemacht, ich möchte sogar sagen, es war ein Pfusch. Diese Regelung hat natürlich nicht gehalten, weil die Begründung, dass die Zigaretten nicht eingeführt werden können, wenn die Sprache auf den Packungen nicht Deutsch ist, natürlich dazu geführt hat, dass das von allen Instanzen und vom Europäischen Gerichtshof in Bausch und Bogen aufgehoben wurde. Soweit die Vorgeschichte.

Die Konsequenz aus dieser ganzen Sache ist, dass jetzt vom Betreiber der Excalibur City Klagen gegen die Republik Österreich im Raum stehen, die etwa 150 Millionen € ausmachen werden. Ich habe jetzt noch einmal nachgefragt, weil ich hierzu nämlich am Anfang des Jahres eine Anfrage eingebracht und von Gesundheitsminister Stöger auch schon eine Antwort bekommen habe. Die Herrschaften in Ihrem Ministerium sagen mir dazu unter der Hand, dass es natürlich so ist, dass da Rückstellungen von 150 Millionen € vorzunehmen wären, die aus dem Gesundheitsbudget des Ministers zu bezahlen wären. Minister Stöger schreibt jedoch lapidar: „Eine vorsorgliche Rück­stellungsbuchung ist im Haushaltsverrechnungssystem – zumindest für das Bundes­ministerium für Gesundheit – sowohl technisch als auch finanziell nicht möglich.“ – Also schmeck’s!

 


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