Jetzt sind Sie auch auf eine gute Idee gekommen, nämlich sozusagen die Kosten für ältere Arbeitnehmer zu verteuern. Sie haben sich also nichts anderes zur Stopfung dieses Budgetlochs einfallen lassen, als dass Sie die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages nach Vollendung des 58. Lebensjahres bis 2015 jetzt ausgesetzt haben. Interessanterweise sind das vier Jahre. Und auch die zweite Maßnahme, nämlich die für die Zeit ab 2014 vorgesehene Befreiung für diejenigen, die dann das 57. Lebensjahr vollendet haben, wird auf 2018 hinausgeschoben.
Das ist ganz interessant. Offensichtlich dauern jetzt diese Auswirkungen der Krise, die es nach Ausführung der Frau Finanzminister nicht gegeben hat, vier Jahre, und es sind diese Nachwirkungen, von denen Sie geredet haben, Cosmos und so weiter, wo uns Experten sagen, das ist nur der Gipfel des Eisberges, da gibt es ganz andere Probleme, das wäre nur die Spitze. Die tatsächlichen Probleme werde ich dann noch ganz kurz ansprechen. Aber es sind vier Jahre, und das stärkt bei mir den Verdacht, dass Sie diesen Fonds deshalb anfüllen wollen, weil Ihnen im Zusammenhang mit der Ostöffnung des Arbeitsmarktes ab dem 1. Mai einiges schwant. Das heißt, wir müssen also schauen, dass die Kriegskasse voll ist, denn nach dem 1. Mai kommt einiges auf uns zu.
Das, was Sie jetzt planen, ist sozusagen eine Verteuerung der älteren Arbeitnehmer für den Dienstgeber. Das ist etwas, was aus unserer Sicht der falsche Weg ist. Wir hätten gerne eine Vergünstigung, weil wir genau wissen, dass trotz Ihrer immer hochgepriesenen arbeitsmarktpolitischen Erfolge, die ohnehin auf sehr fragwürdigen Beinen stehen, McJobs et cetera, die Gruppe der Über-50-Jährigen auch bei denjenigen, wo profitiert wird, zu den Gruppen gehört, die am wenigsten davon profitieren. Wir haben es hier also mit einer besonders schwierigen und problematischen Gruppe auf dem Arbeitsmarkt zu tun. Dieser wird es jetzt durch diese von Ihnen geplante Maßnahme nicht leichter gemacht.
Jetzt sagen Sie nicht, dass diese Befreiung vom Arbeitslosenversicherungspflichtbeitrag keine arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen hätte. Wenn es nämlich tatsächlich keine arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen hätte, dann würde ich Ihnen raten, das gleich zu streichen und nicht zu verschieben. Es ist inkonsequent, das ein paar Jahre hinauszuschieben. Dann gehörte es gleich gestrichen, wenn es keine Auswirkungen hätte. So wird es also nicht sein. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Meine Damen und Herren, ein Aspekt noch in dieser Sache: Mir hat ein Insider, der mit dieser Materie vertraut ist, gesagt, dass das Problem dieses Fonds auch in ganz anderen Bereichen liegen kann. Es liegt nämlich dort, wo wir es mit organisiertem Sozialbetrug zu tun haben. Interessanterweise haben wir da von Ihnen kein Wort dazu gehört, schon gar nicht, was die Bekämpfung dieses Sozialbetruges betrifft. Das sind nicht Einzelfälle, mit denen wir es hier zu tun haben, sondern das ist hochgradig organisiert, betrifft insbesondere das Baunebengewerbe, Fassadengeschichten, alles, was mit Unternehmen zu tun hat, die extra dazu gegründet werden, um nach drei bis sechs Monaten in den Konkurs gelassen zu werden. Da werden keine Abgaben abgeführt, weder von Arbeitnehmer- noch von Arbeitgeberseite. Meistens geht der Konkurs dann kurz vor Weihnachten, also in der Wintersaison, über die Bühne, und dann gleitet man hinein in die Arbeitslosigkeit, denn im Winter ist am Bau nicht viel zu tun. Und dann wird noch der Insolvenz-Entgelt-Fonds angezapft. Der Schaden ist also ein mannigfaltiger.
Es kommt sehr oft vor, dass in einem Bundesland eine solche Firma angemeldet wird, die Arbeiter bei der Krankenkasse sozusagen gemeldet werden. Dann wird in einem
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