Löhne, Gehälter oder auch Abfertigungen zu bekommen, eine Absicherung haben und die Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen, die nichts dafür konnten, dass die Firma bankrott gegangen ist, wenigstens zu dem Geld kommen, das ihnen zusteht. Also nicht irgendein Pleitefonds, wie Sie das abwertend nennen, sondern eine wichtige sozialpolitische Maßnahme. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Finanzieren Sie ihn anders!)
Die Tatsache, dass aufgrund der Wirtschaftskrise in den Jahren 2009 und 2010 Firmen leider in Konkurs gehen mussten, hat natürlich auch bei diesem Fonds entsprechende Spuren hinterlassen. Daher werden wir mit der heutigen Vorlage einerseits dafür Sorge tragen, dass es wieder zu frischem Geld im Insolvenz-Entgelt-Fonds kommt, andererseits sollen – ich werde das gleich erläutern – auch für andere Maßnahmen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Es handelt sich dabei, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht um eine Erhöhung der Lohnnebenkosten und es wird auch keine Einschränkung der Leistungen geben, sondern es wird nur durch Abstriche bei der derzeitigen Befreiung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Bereitstellung von weiteren Geldmitteln kommen, und zwar wird die Befreiung für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Jahr 2015 ausgesetzt. Die Befreiung für jene, die das 57. Lebensjahr vollendet haben, soll erst ab dem Jahr 2018 gelten.
Mir persönlich wäre es lieber gewesen, wenn es im Zusammenhang mit dieser Maßnahme keine Befristung gegeben hätte, weil ich der Auffassung bin, dass genau diese Maßnahme nicht den notwendigen Effekt hat, nämlich dass damit auch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter sind, im Arbeitsprozess bleiben.
Nichtsdestotrotz freue ich mich darüber, dass durch diese Maßnahme rund 800 Millionen € zur Verfügung stehen. Wichtig ist es mir, in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen, dass je 41 Prozent jeweils dem Insolvenz-Entgelt-Fonds und Arbeitsmarktrücklagen zugutekommen und die restlichen 18 Prozent zur Reduktion der Abgangsabdeckung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik verwendet werden.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte hier auch betonen, dass im Zusammenhang mit diesen Mitteln auch zusätzliche arbeitsmarktpolitische Projekte, insbesondere für Jugendliche, für ältere Personen und für Frauen, sichergestellt werden und dass auch ein ganz besonderer Schwerpunkt auf die Lehrlingsförderung gelegt wird.
Ich möchte mich ganz herzlich beim Herrn Bundesminister und seinem Team für die guten Verhandlungen bedanken und freue mich, dass diese Maßnahme heute im Parlament beschlossen wird, denn damit ist wieder sichergestellt, dass die Arbeitsmarktpolitik, die wir unter Bundeskanzler Faymann und Sozialminister Hundstorfer betreiben, eine erfolgreiche ist.
Wir gehören zu jenen Ländern, die eine sehr, sehr geringe Arbeitslosigkeit haben, die eine sehr geringe Jugendarbeitslosigkeit haben. Dort, wo es notwendig und wichtig ist, setzen wir rechtzeitig Maßnahmen, um jenen Menschen, die bedauerlicherweise arbeitslos geworden sind, entsprechende Hilfestellung zu geben. Dafür ist es notwendig, dann auch diese Mittel zu haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
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