Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 133

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Insofern, Herr Kollege Kickl: Sie haben heute eine bestimmte Bereitschaft vonseiten der Freiheitlichen Partei angekündigt, darüber nachzudenken, wie man jenen Unternehmen, die den Fonds missbrauchen, und davon gibt es tatsächlich mehr als genug, etwas besser auf den Pelz rücken kann, um diesen Missbrauch, den es ja tatsächlich gibt, zu verhindern. Einer meldet eine Firma an, dann geht die ein, zwei, drei Mal in Konkurs, nach dem zweiten Anmelden meldet nicht mehr er, sondern die Frau an, ohne dass jemals Beiträge bezahlt werden.

Wenn es da Maßnahmen gäbe, auf die wir uns einigen könnten, über die wir diskutieren könnten, wäre ich sofort dabei. Ich möchte wissen, wer dieses Angebot nicht unterschreiben würde, hier gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, dass wir wirklich diese unerträglichen Formen des Sozialmissbrauchs verhindern. Wenn das ein Ergebnis wäre und wir tatsächlich im Sozialausschuss darüber weiter diskutieren könnten, dann wäre zumindest der Doppelmurks, den Sie heute ohne unsere Zustimmung beschließen, etwas gemildert. (Beifall bei den Grünen.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


15.56.44

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger, weiter diskutieren können wir jederzeit und gerne im Ausschuss, vor allem auch in Richtung ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie sagen ja richtig, dass viele anschließend an die Arbeitslosigkeit in Pension gehen. Eine Problematik stellt auch die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension dar. Wir sollten auch einmal darüber nachdenken, dass man mit 58 Jahren grundsätzlich von einer Arbeitsmarktentscheidung redet und nicht von einer Pensionsentscheidung. Und dann müssen wir auch diese Diskussion führen.

Das vorliegende Gesetz, meine Damen und Herren, ist sicherlich eine notwendige Maßnahme und ein Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir sichern aber damit die Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Fall der Insolvenz. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds benötigt vor allem auf Grund der Folgen der Wirtschaftskrise neue Mittel für die Bezahlung ausstehender Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge im Falle der Insolvenz einer Firma.

Und diese Änderungen sind sicherlich erforderlich, meine Damen und Herren, sie sind auch im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und, wie gesagt, ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern.

Woher kommen nun diese neuen Mittel, die benötigt werden, beziehungsweise wie wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds finanziert? Es wurde schon angesprochen, dass es hier einen Zuschlag gibt, durch den jetzt der Fonds gespeist wird, nämlich 0,55 Prozent Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Dieser muss nicht erhöht werden.

Ohne diese Maßnahme müsste dieser auf etwa 0,75 Prozent erhöht werden, was natürlich eine Erhöhung der Lohnnebenkosten bedeuten würde. Und gerade jetzt, da wir Gott sei Dank relativ schnell aus der Krise herausgekommen sind und gute Daten auf dem Arbeitsmarkt haben, wäre es kontraproduktiv, diese Erhöhung vorzunehmen.

Deshalb gibt es einen Alternativvorschlag, und dieser findet sich im vorliegenden Gesetz, nämlich dahin gehend, dass die zusätzlichen Mittel durch einen befristeten Entfall der Befreiung älterer ArbeitnehmerInnen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag geschaffen werden. Es wurde bereits erwähnt, dass für Über-58-Jährige diese Befreiung bis Ende 2015 befristet, also ausgesetzt wird und diese für Über-57-Jährige auf das Jahr 2018 verschoben wird.

 


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