Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 139

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16.15.52

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Insolvenz-Entgelt-Fonds ist leer. Dass er gefüllt werden muss, darüber sind wir uns offenbar alle einig, die Frage ist ja nur, welche Methode dazu angewandt wird.

Die von Ihnen vorgeschlagene Methode ist eine, der gegenüber wir Grüne eher skeptisch sind, denn es muss schon klargestellt werden, dass ja im Jahr 2008 der Beitrag der Arbeitgeber zu diesem Fonds von 0,7 auf 0,55 Prozent gesenkt worden ist. Auch dieses Geld fehlt eben jetzt. Und genau diese Senkung der Beiträge der Arbeitgeber wurde vom Rechnungshof, als Sie sie im Jahr 2008 vorgenommen haben, bereits kritisiert, weil der Rechnungshof gesagt hat: Man muss da eher langfristiger denken, denn es ist nicht klar, welche Konsequenzen diese Beitragssenkung hat! – Also: Haben Sie sich das überlegt?

Jetzt haben wir die Konsequenzen vor uns: Wir haben gestiegene Ausgaben, aber die Einnahmen sind leider zu gering. Und wir Grüne sagen: Deshalb ist für uns die logische Konsequenz aus dieser Entwicklung, dass die Beiträge wieder angehoben werden müssen! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Das ist ja auch im Gesetz so vorgesehen.

Ich darf Ihnen dazu den § 12 Insolvenzentgeltgesetz näherbringen. Da steht:

„Zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Gebarung des Insolvenz-Entgelt-Fonds ist der durch die letzte Verordnung festgelegte Zuschlag gemäß Abs. 1 Z 4“ et cetera „zu erhöhen, wenn der voraussichtliche Leistungsaufwand des laufenden Jahres oder des Folgejahres (...) nicht gedeckt ist“.

Vollkommen eindeutig: Wenn zu wenig Geld da ist, dann muss der Beitrag eben wieder angehoben werden. Aber das tun Sie nicht!

Kollege Wöginger sagt, es gab eben einen Sozialpartnerkompromiss. – Wir haben eine Politik, die es ermöglicht, dass Sozialpartnerkompromisse Regelungen, die in Geset­zen festgeschrieben sind, aushebeln! Das finde ich nicht in Ordnung, und schon gar nicht dann, wenn der Sozialpartnerkompromiss wieder einmal zulasten der Arbeit­nehmer und Arbeitnehmerinnen durchgeführt wird, denn die Unternehmen müssen nicht mehr Beiträge zahlen, aber bei der Arbeitslosenversicherung fehlt uns dann das Geld, das da jetzt hineininvestiert wird. Wir Grüne sagen: Erhöhen Sie diesen Beitrag!

Wenn Sie mir jetzt vorwerfen – das haben wir ja schon im Ausschuss diskutiert –, dass wir damit die Lohnnebenkosten steigern, dann sage ich Folgendes: Einerseits tun Sie das bei den älteren Arbeitnehmern ja auch, wenn sie diese jetzt quasi nicht mehr befreit haben – auch damit steigern Sie wieder die Lohnnebenkosten –, und vor allem, wenn Sie uns wirklich als Partner für eine Entlastung des Faktors Arbeit, was die Kosten betrifft, haben wollen, dann machen Sie ein gescheites Maßnahmenpaket! Wir Grüne fordern seit Langem eine ökologische Steuerreform, bei der es darum geht, Energie, Ressourcen höher zu besteuern, um eben den Faktor Arbeit entlasten zu können.

Das, was Sie hier vorlegen, ist für uns eine „Loch-auf-Loch-zu-Politik“ – Kollege Öllinger nannte es: Murks plus Murks ist Doppelmurks! –, und deshalb können wir Grüne da nicht mitgehen. (Beifall bei den Grünen.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


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