Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 145

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16.36.05

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollegin Jarmer, Sie fordern in Ihrem Antrag Herrn Bundesminister Hundstorfer auf, dass jene Menschen, die durch Einnahme von Contergan-Medikamenten dauerhafte Schäden erlitten haben, unter das Sozialentschädigungsrecht fallen sollen. Wir alle wissen um die Problematik dieses Medikaments, das vor mehr als 51 Jahren, und damals als unbedenklich eingestuft, auf den Markt gekommen ist. Es waren zum damaligen Zeitpunkt ja weit über 10 000 lei­dende Kinder, die davon betroffen waren.

Aber erlauben Sie mir im Zusammenhang damit, was Sie jetzt gerade gesagt haben, auch einen Hinweis auf die deutsche Rechtslage. Denn gemäß den Bestimmungen des deutschen Conterganstiftungsgesetzes fallen in diese Stiftungen auch jene Menschen hinein, die nicht in Deutschland wohnen, also auch Österreicherinnen und Österreicher. Und auf Betreiben der österreichischen Regierung, insbesondere des Gesundheitsministers, wurde es ermöglicht, dass auch neuere Fälle davon erfasst werden, denn das Zulassungsverfahren, wer darunter fällt, war schon abgeschlossen – jedoch muss auch ein Zusammenhang zu den damaligen Präparaten hergestellt werden. Und weil die damals in Österreich unter einem anderen Namen auf den Markt gekommenen Medikamente auch von der Firma Grünenthal als ihre anerkannt wurden, sind nunmehr auch die Österreicherinnen und Österreicher in diesem Gesetz veran­kert, sodass sie auch für ihre Schäden, die nachweislich – und das muss man immer wieder betonen! – durch die Einnahme des Medikamentes entstanden sind, in den Genuss von Kapitalentschädigungen, von monatlichen Rentenleistungen und darüber hinaus auch noch von Sonderzahlungen kommen.

Zusätzlich, wie Sie richtig erwähnt haben, zu den deutschen Entschädigungsrege­lungen haben wir im Mai des Vorjahres hier im Hohen Haus beschlossen, dass es eine Summe von 2,8 Millionen € für die betroffenen Menschen geben wird. Aber, und das ist so wie in Deutschland auch, es muss natürlich überprüft werden, ob ein Zusam­menhang zwischen der Missbildung und der Einnahme der damaligen Medikamente besteht. Und es ist nicht richtig, was Frau Kollegin Jarmer gemeint hat, dass es seither zu keinen Auszahlungen gekommen ist. Insgesamt haben in Österreich bereits 20 Menschen je eine Summe von mindestens 50 000 € als Einmalzahlung erhalten, bei 32 Menschen in Österreich läuft dieses Prüfungsverfahren noch.

Und weil es jetzt auf der einen Seite Entschädigungsleistungen aus dem deutschen Conterganstiftungsgesetz und darüber hinaus auch noch Einmalzahlungen der Republik Österreich gibt, konnten wir Ihrem Antrag nicht nähertreten, denn wir glauben, dass sich durch diese bisherigen Beschlüsse und Ansprüche auch die Lebenssituation der Contergan-Opfer gewaltig verbessert hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dolinschek. – Bitte.

 


16.39.11

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, in denen Contergan-Geschädigte eine monatliche Rente erhalten, ist dies in Österreich nicht der Fall.

Herr Kollege Spindelberger, wir haben voriges Jahr im Juni gesagt, dass man bis zum Ende des Jahres 2010 überlegen soll, wie man da weitermacht. Ich bin der Meinung, man hätte etwas tun können, aber bisher hat man nichts gehört.

 


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