Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 150

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oder an Menschen, die beeinträchtigt sind, nicht zu. Sie signalisieren damit eigentlich nur, dass Alter und Behinderung so etwas Abstraktes sind, mit dem man die Jugend nicht belasten soll. Darüber, glaube ich, sollte man einmal wirklich offen und ehrlich diskutieren, anstatt immer zu sagen: Mit 15 Jahren sind sie zu jung, da können wir nichts machen, lassen wir alles beim Alten!

Wir werden diese neuen Wege immer wieder fordern und einbringen. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Klikovits gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.55.42

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren ja diesen Antrag, glaube ich, schon über zwei Jahre, Kollege Hofer, und wir haben schon die verschiedensten Argumente ausgetauscht. Frau Kollegin Haubner, ich glaube, die Österreichische Volkspartei ist der beste Beweis dafür, dass für uns junge Menschen nicht zu jung für etwas sind, sondern dass wir ihnen eine Chance geben. Mit Staatssekretär Kurz haben wir den besten Beweis dafür erbracht. (Abg. Mag. Stadler: Der macht seine Lehre jetzt in der Regierung! Pflegelehre in der Regierung!)

Aber es ist nicht so, dass junge Menschen für alle Bereiche mit eingesetzt werden können – und Sie wissen, dass ich auch als Obmann des Burgenländischen Hilfswerks permanent mit diesem Thema zu tun habe.

Weil Sie jetzt gesagt haben, dass junge Menschen eine Chance bekommen sollen: Wir sind natürlich auch dafür, und wir wissen auch, dass uns im Pflegebereich Personal fehlt. Auch mir im Burgenland fehlt für unsere umfangreichen Tätigkeiten Personal – Herr Bundesminister, Sie wissen das –, und wir versuchen, dem auch entgegen­zu­wirken.

Nur: Dieser Antrag, der vom Kollegen Hofer eingebracht wurde, ist, glaube ich, kein taugliches Mittel. (Abg. Mag. Stadler: Bring einen!) Ich darf nur auch auf das verweisen, was Sie über die Studie gesagt haben. Es ist tatsächlich so, dass es im Jahr 2008 bereits eine Arbeitsgruppe gegeben hat, wonach Lehre in der Pflege auch dementsprechend vorbereitet ist. Es gibt da auch dieses Modul, das angeführt ist, aber Sie kennen auch die Vor- und die Nachteile, die dort stehen. (Abg. Markowitz: Macht ein Pilotprojekt! Macht einen Arbeitskreis in der Regierung! Da ist doch nichts dabei, oder?)

Alle meine KollegInnen – von der Pflegedirektorin abwärts bis hin zu den in diesem schwierigen Beruf tätigen MitarbeiterInnen und Mitarbeitern – haben uns glaubhaft und glaublich versichert, dass eine 15-, 16-Jährige noch nicht so weit ist, die große Heraus­forderung dieses Berufes tatsächlich zu bewältigen, ohne unter Umständen für die Zukunft nachhaltig ein Problem zu bekommen. (Abg. Markowitz: Sagen wir das das nächste Mal im Jugendparlament! Sagen wir es den jungen Leuten!)

Daher gibt es auch die gesetzliche Regelung, die wir ja schon seit langen Jahren haben, dass auch nach dem GuKG festgelegt ist, dass man ab dem Alter von 17 Jah­ren diese Tätigkeiten in der Pflege beginnen kann. Und das hat, glaube ich, seinen guten Grund: weil man dann annehmen kann, dass ein junger Mensch mit 18, 19, 20 Jahren so weit ist, die große Herausforderung des Pflegeberufes auch tatsächlich ohne persönliche Nachteile für sich annehmen zu können.

Deswegen gibt es auch Modellversuche, zum Beispiel in Waidhofen an der Ybbs die Handelsschule, die man dann auch mit dem Beruf der PflegehelferIn abschließt. –


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