Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 169

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diesen Weg die Matura zu absolvieren. Das heißt: Schriftliche Prüfungen sollen nach dem regulären Schema in Deutsch, Mathematik und in einer lebenden Fremdsprache abgelegt werden können.

Was die Zulassung zum Studium betrifft, so werden in Zukunft die gleichen Rahmen­bedingungen gelten, wie es auch bisher schon der Fall war. Ich möchte nur auf eine Änderung aufmerksam machen, nämlich dass in Hinkunft auch AbsolventInnen von Musikhochschulen die Möglichkeit haben werden, an einer Berufsreifeprüfung teilzunehmen, und auch jene, die eine Ausbildung zum Heilmasseur oder zur Heil­masseurin absolviert haben, werden diesen Zugang finden. Ich denke, das soll auch erwähnt werden.

Eine weitere Änderung, auf die mein Kollege und Vorredner, noch nicht eingegangen ist, die ich deshalb auch nennen möchte, ist die Änderung, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung steht, nämlich wenn es darum geht, wer berechtigt ist, daran teilzunehmen. Bisher waren nur LehramtsabsolventInnen dazu berechtigt. Mit dieser Novelle wird es möglich sein, dass auch KandidatInnen unterrichten, die über ein einschlägiges fachliches Studium verfügen, das heißt, min­des­tens zwölf Monate Berufserfahrung als Vortragende in Aus-, Fort- und Weiter­bildung haben.

Das möchte ich erwähnen, weil ich glaube, dass es die teilzentrale Matura in all ihren Facetten zu einer runden, kompletten Sache macht. Ich glaube auch, dass es in Summe das Niveau dieses Abschlusses heben wird und vor allem ein Qualitäts­kriterium dafür darstellt, wenn es darum geht, die Matura an verschiedenen Schulen in allen Bundesländern miteinander vergleichen zu können und zu wissen, dass die Absolventinnen und Absolventen entsprechend viel können.

Der zweite Punkt, der hier auf der Tagesordnung steht, ist das Prüfungstaxengesetz. Im Prinzip ist es eine Fortschreibung der geltenden Regelung, wenn es darum geht, Lehrenden für die Begutachtung einer Bachelorarbeit Prüfungsprämien auszuzahlen. Hier wird der Status quo einfach fortgesetzt und verlängert, und ich gehe davon aus, dass einer Zustimmung nichts im Wege stehen kann. In diesem Sinne: Zwei Maßnahmen, die es zu unterstützen gilt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


18.06.33

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kollege Mayer, ich kann mich lebhaft erinnern, dass Sie im Ausschuss waren und eigentlich gesehen haben müssten, dass diese beiden Anträge einstimmig beschlos­sen wurden. Also ich verstehe nicht, wo Ihre Zögerlichkeit heute herkommt, warum Sie so zittern, ob die Opposition mitstimmt oder nicht. (Abg. Elmar Mayer: Nein, gezittert habe ich nicht!) Auch die Rednerliste und dass sich nicht ein Vertreter der Oppo­sitionsparteien als Erster zu Wort gemeldet hat, müsste eigentlich darauf schließen lassen, dass es hier nur Pro-Redner gibt.

Es wurde inhaltlich schon sehr viel Richtiges gesagt. Beim Prüfungstaxengesetz geht es um die Rechtssicherheit bei den Prüfungen an den Pädagogischen Hochschulen, und bei der Berufsreifeprüfung geht es darum, dass eben auch hier die teilzentrale Matura eingeführt wird. Bei den üblichen Formen der teilzentralen Matura war es eigentlich immer die vorwissenschaftliche Arbeit, die wir abgelehnt haben. Diese Arbeit fällt bei dieser speziellen Prüfungsform weg. Daher gibt es auch hier eine Zustimmung, weil wir der Meinung sind, dass die Durchlässigkeit im Schulsystem wichtig ist.

 


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