Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 197

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Und das war nicht der einzige Vorfall. Der zweite Vorfall war: Vor etwa einem Drei­vierteljahr hat sich der Bruder des verstorbenen Oberst Kröll, der in der Causa Kampusch die letzten polizeilichen Ermittlungen durchgeführt hat, an mich persönlich gewandt – wie auch an Journalisten, an den Kollegen Stadler, an etliche andere – und wollte mich treffen. Er hat mir angekündigt, er hat für mich eine Reihe brisanter Informationen in der Causa Kampusch, die nicht nur, aber zum Großteil wahr­scheinlich – das ist jetzt meine persönliche Annahme – die Ermittlungen und auch die Erfahrungen seines verstorbenen Bruders betreffen.

Dann ist der Herr Kröll verhaftet worden. Und im Haftbefehl steht, der Grund dafür ist, weil er sich mit mir treffen wollte. (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich! Das ist ja DDR, Moskau ...!) Das ist ja schon einmal in diesem Haus kurz verlesen worden.

Werden Personen, die nicht Beamte sind, in diesem Lande bereits verhaftet, wenn bekannt wird, dass sie sich an einen Abgeordneten wenden wollen?!

Und dann geht es noch weiter. – Wir wissen inzwischen, dass ein Beamter des Innenministeriums auf den Herrn Kröll angesetzt war. (Abg. Mag. Stadler: Der wollte bei meiner Einvernahme dabei sein! Gut, dass du den erwähnst!) Dieser Beamte heißt Linzer. Und dieser Herr Linzer hat ständig versucht, herauszubekommen, ob sich Herr Kröll mit jemandem in dieser Sache treffen will. Unter Vortäuschung, er würde den Herrn Kröll bei Ermittlungen in dem Todesfall seines Bruders unterstützen, hat er ihn immer gefragt: Wollen Sie sich mit irgendjemandem treffen? Und der hat ihm das gutgläubig erzählt – und ist daraufhin verhaftet worden. Das ist alles den Unterlagen der Staatsanwaltschaft Graz und des zuständigen Gerichtes in Graz zu entnehmen.

Meine Damen und Herren dieses Hauses, da geht es nicht um mich persönlich, da geht es nicht um den Kollegen Stadler persönlich – ich kann mich wirklich wehren, wenn ich der Meinung bin, dass ich irgendwo ungerecht behandelt werde –, sondern da geht es darum, ob die Justiz und das Innenministerium das Recht haben, in dieser Art und Weise mit Abgeordneten, die ihrer Kontrolltätigkeit nachkommen, umzugehen.

Ich empfehle wirklich: Schauen wir uns das gemeinsam an! Schauen wir uns das gemeinsam an, denn dieser Fall geht über die Anlassfälle, die zu einem Unter­suchungs­ausschuss in diesem Haus geführt haben, weit hinaus. Das geht weit hinaus! (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich ersuche Sie nur – wir werden das dokumentieren –, das genau zu studieren, und wir werden Sie dann einladen, dass wir, alle Fraktionen, gemeinsam besprechen, welche Folgen das haben muss – zum Schutz von Menschen, die sich an uns im guten Glauben wenden, und auch zum Schutze unserer Tätigkeit als gewählte Abgeord­nete. – Danke. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.46

19.46.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1175 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum National­rat Dr. Peter Pilz besteht.

 


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