Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 196

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Staatsanwaltschaft vor allem in Wien aufgeräumt wird, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

Ich fordere Sie auf 

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Stadler, bitte den Schlusssatz! Die Gesamtredezeit ist gleich aufgebraucht.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Ich fordere Sie auf, im Interesse aller potentiellen Opfer von Sexualdelikten hier rigoros durchzugreifen. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler in Richtung ÖVP : Die Staats­anwaltschaft Wien, das ist eine Verbrecherpartie in Wahrheit, und ihr wisst das ganz genau!)

 


19.40.03

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Selbst­verständlich werde ich mich als Betroffener zum laufenden Immunitätsverfahren, über das Sie zu befinden haben, nicht äußern. Ich werde aber sehr wohl etwas zum Inhalt und zur Sache sagen.

Es geht um ein Protokoll einer Disziplinarverhandlung, und es geht um den Umstand, dass mir eine Kopie dieses Protokolls übermittelt wurde. Dieses Protokoll enthält den ersten Beweis – Hinweise hat es viele gegeben –, dass in der Causa Kampusch von der politischen Spitze des Innenministeriums der Stopp der Ermittlungen angeordnet wurde, und zwar über Weisung.

Das ist ein ganz entscheidender Punkt, weil es hier um politische Verantwortung geht, zum Teil von Personen, die nach wie vor höchste Funktionen im Innenministerium innehaben.

Als ich von der Einleitung des Verfahrens gegen mich erfahren habe, habe ich mich gefragt: Was könnte das Delikt sein, das mir vorgeworfen wird? Ich bin ja kein Beamter und stehe nicht im Verdacht, dieses Protokoll weitergegeben zu haben. Die Erklärung war ganz einfach. Wir haben sie in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss immer wieder gefunden, der Abgeordnete aller Fraktionen, die daran teilgenommen haben, mit nicht geringer Sorge erfüllt hat, nämlich: Ohne einen konkreten Hinweis zu haben, wurde mir als Abgeordnetem Beitragstäterschaft unterstellt, also die Anstiftung. Es gibt aber keinen Hinweis darauf. Bis heute ist der Staatsanwalt nicht in der Lage, auch nur einen einzigen Hinweis darauf zu geben, ich könnte einen Beamten ange­stiftet haben, weil nicht einmal ein konkreter Beamter verdächtigt wird.

Und wie soll ein Abgeordneter, auf den es keinen Hinweis gibt, einen völlig unbekannten Beamten angestiftet haben? Das heißt, ohne jeden konkreten Verdacht wurde ein Verfahren gegen einen Abgeordneten eingeleitet. (Abg. Mag. Stadler: Das kennen wir! – Abg. Ing. Westenthaler: Das kennen wir alles!)

Jetzt verlange ich keine anderen Rechte als alle Bürgerinnen und Bürger dieser Republik. Ich verlange schlicht und einfach, den Gesetzen entsprechend behandelt zu werden. Und sollte es einen konkreten Tatverdacht geben, dann hat sich gemäß unseren Gesetzen der Nationalrat in der jetzt vorliegenden Form damit zu befassen. Das ist dann nicht meine Angelegenheit, sondern eine Angelegenheit des gesamten Hauses.

 


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