Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 29

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Es ist sehr schwierig, diese Frage in einer Minute zu beantworten, Frau Kollegin. Die Einkommensberichte und die Verpflichtung von Unternehmen sind in der Tat ein großartiges Ereignis, ein Meilenstein.

Sie zu machen ist nicht schwierig, wir schulen Unternehmen. Das heißt, diesen Frage­bogen auszufüllen, was verdienen die Männer und die Frauen in den jeweiligen Berufsgruppen, ist simpel. Wir helfen dabei, wenn trotzdem Probleme auftauchen. Und ich bin überzeugt davon, dass die vom ÖGB und von anderen Institutionen angedeu­teten Einkommensberichte gemacht werden.

Die Einkommensberichte sind nur anonym und für die Unternehmen selbst. Das heißt, wir beide, Frau Abgeordnete, werden sie nicht lesen können. Sie sind für die Unter­nehmen, die in ihren eigenen Bereichen Verbesserungen vornehmen müssen, wenn Diskriminierung sozusagen aufgedeckt werden sollte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Schittenhelm. – Bitte.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm ist festgeschrieben, dass es eine Verbesserung der Anrechnungszeiten der Kindererziehung auf die Pension geben soll. Jetzt wird ja nach den Abständen zwischen den Geburten berechnet, ich meine aber, dass jedes Kind gleich viel wert ist und daher auch für jedes Kind gleich viele Monate angerechnet werden sollen.

Meine Frage daher an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin:

107/M

„Wie ist der Stand der im Regierungsprogramm vorgesehenen Überprüfung der bes­seren Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir befinden uns jetzt in der Halbzeit dieser Legislaturperiode. Ich glaube, dass noch nicht alle Dinge, die im Regierungsprogramm festgeschrieben sind, abgearbeitet sind. Grundsätzlich möchte ich mich hier nicht aus der Verantwortung nehmen, aber das ist Sache sozusagen des Bereiches Soziales und Gesundheit und der gesetzlichen Sozialversicherung, und ich bin überzeugt davon, dass dort eben diese Überprüfung noch im Laufe dieser Legislaturperiode stattfinden wird.

Ich kann Ihnen sagen, für das Beamten-/Beamtinnenpensionsrecht haben wir etliche Punkte aufgezeigt, wie wir Kindererziehungszeiten berücksichtigen. Und was auch im­mer im ASVG-Bereich geschieht, wir werden da harmonisiert vorgehen und schauen, dass es nicht zum Nachteil der Frauen beziehungsweise der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten, die dann für die Pensionszeiten gelten sollen, ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schittenhelm.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Der Bundesminister für Gesundheit Stöger hat angekündigt, der Brustkrebsvorsorge für Frauen eine europäische Richtlinie zugrunde zu legen, das heißt, diese auch anzugleichen. Das würde aber für die Frauen in Österreich eine wesentliche Schlechterstellung bedeuten. Das würde bedeuten, dass die Finanzierung der Brustkrebsvorsorge erst ab dem 50. Lebensjahr stattfindet –


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