Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 83

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12.10.03

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Kolleginnen von der FPÖ, zeigen Sie mir den ideologiefreien Raum, in dem Sie sich bewegen! Vor lauter polemischen Kapriolen schaffen Sie es offensichtlich nicht einmal, diese 600 Seiten so durchzulesen, dass Sie einmal Ihre Ideologie draußen lassen und sich dem Ganzen wertfrei annähern. Das würde ich mir nämlich wünschen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Insgesamt begrüße ich es auch sehr, dass es diesen Frauengesundheitsbericht gibt, auch wenn, wie wir auch im Ausschuss besprochen haben, einige Kapitel, wie gerade der jetzt schon erwähnte Körperkult, der Schönheitskult und solche Themen, die auch besonders junge Frauen betreffen, leider ausgeklammert wurden, was aber nicht heißt, dass wir dieses Thema nicht einmal nachholen werden, weil es ein wichtiges Thema ist.

Insgesamt ist die Frage offengeblieben, welche Handlungsfelder sich ergeben und welche sich für Sie in der Arbeit ergeben und wie Sie mit dem Bericht, aber auch mit den frauengesundheitlichen Themen, wie sie im Regierungsübereinkommen stehen, umgehen wollen.

Frau Belakowitsch-Jenewein, Sie haben heute gemeint, das Kapitel zur Erwerbs­tätigkeit hätte man aussparen sollen. Ich bin nicht dieser Meinung, weil es gerade im Berufsalltag und gerade im Beruf viele, viele Themen gibt, die gesundheitliche, frauengesundheitliche Relevanz haben.

Ich möchte noch etwas ansprechen – dazu gibt es auch einen Antrag von uns, der leider vom Sozialausschuss in den Gesundheitsausschuss gewandert ist und dort irgendwo herumkugelt, der viel Anerkennung gefunden hat, aber nicht entsprechende Anerkennung dahin gehend, dass man die darin enthaltene Forderung auch wirklich umsetzen würde –, nämlich die betriebliche Gesundheitsvorsorge und vor allem die Anerkennung von Berufskrankheiten von Frauen.

Wie Sie alle mittlerweile aus den verschiedenen Ausschüssen wissen, gibt es eine unterschiedliche Anerkennung von Berufskrankheiten nach dem ASVG und nach dieser berühmten Liste, die es da gibt, für Frauen und Männer. Es ist zum Beispiel so, dass ein Wirbelsäulenschaden dann anerkannt ist, wenn er von einem Pressluft­hammer her stammt, also von einer richtigen männlichen Arbeit. Wenn es aber einer Frau passiert, dass sie einen enormen Schaden im Stützapparat, in der Wirbelsäule hat, nämlich durch ihre Tätigkeit in der Altenpflege oder in einer anderen Form der Pflege, weil sie permanent alte Menschen heraus- und in das Bett hineinhebt und ihre Wirbelsäule dabei enorm belastet wird, dann wird das nicht als Berufskrankheit anerkannt. Das ist eine massive Ungleichbehandlung, und dem sollte dringend etwas entgegengesetzt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Dazu kommen weitere frauenspezifische Krankheiten wie zum Beispiel Erkrankungen des Gehörs durch das Unterrichten in Schulklassen, wo es sehr laut ist, oder im Kindergarten, wo sich gezeigt hat, dass der Lärmpegel extrem hoch ist, teilweise so hoch wie auf der Baustelle. Da werden wieder die Männerkrankheiten anerkannt, bei den Frauen wird es nicht anerkannt. Oder auch im Gastgewerbe, wo in erster Linie Frauen tätig sind.

Daher bitte ich Sie inständig um eine Unterstützung unseres Antrags, wenn er jetzt in den Gesundheitsausschuss kommt, weil ich das für sehr, sehr wichtig halte.

Dazu kommen auch die psychischen Erkrankungen und Burn-out. Mehrmals haben wir es schon im Gleichbehandlungsausschuss angesprochen und diskutiert. Ein ent-


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