Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 228

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dar, die innerstaatlichen Reformprozesse wirklich ernsthaft voranzutreiben. Im Falle Mazedoniens scheint dieser Anreiz Früchte zu tragen. Während die OSZE 2008 bei den Parlamentswahlen noch massive Unregelmäßigkeiten festgestellt hat, verliefen die Präsidentenwahlen 2009 wesentlich ruhiger und korrekter. Sie wissen ... (Abg. Grillitsch: Wo?) – In Mazedonien, Herr Abgeordneter, in Mazedonien.

Am 5. Juni, Herr Abgeordneter, findet in Mazedonien eine vorgezogene Parlaments­wahl statt. Die führenden Parteien haben bereits einen Kodex mit einem Bekenntnis zu freien, demokratischen Wahlen unterzeichnet, und ich hoffe wirklich, dass es auch diesmal, so wie 2009 bei den Präsidentenwahlen, zu freien und fairen Wahlen kommen wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus! Auch die kulturelle Zusammenarbeit ist ein wichtiges Element des gegenseitigen Austausches, das wurde heute schon richtigerweise des Öfteren festgestellt. Bislang gab es mit dem ehemaligen jugo­slawischen Teilstaat Mazedonien kein Abkommen, das die kulturellen Beziehungen regeln würde. Das heute zum Beschluss vorliegende Abkommen strebt an, für die kulturelle Zusammenarbeit eine vertragliche Basis zu schaffen und auch die Kooperation zwischen wissenschaftlichen Instituten wird geregelt.

Alles in allem, sehr geehrte Damen und Herren, ist das Abkommen mit der Republik Mazedonien ein weiterer stimmiger Schritt im Rahmen von Österreichs Engagement am Westbalkan.  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als weiterer Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Pilz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.52.16

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Ja, Kolleginnen und Kollegen, drei kurze Fest­stellungen: Erstens möchte ich den Satz – und da geht es um Kultur – des Herrn Abgeordneten Großruck nicht wiederholen, ich möchte nur eines dazu feststellen: Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ein Abgeordneter der ÖVP wegen eines sexistischen Ausspruches in einem Ausschuss gegenüber einer grünen Abgeordneten zurücktreten musste. Das war damals eine Selbstverständlichkeit. (Ruf bei der ÖVP: Das ist 20 Jahre her! 25 Jahre!) Damals hat der ÖVP-Abgeordnete allerdings kein Verbrechen, das mit dem der versuchten Vergewaltigung vergleichbar ist, zu verharmlosen versucht.

Ich halte aus diesem Grund den Rücktritt des Abgeordneten Großruck von seinem Mandat im Nationalrat für eine Selbstverständlichkeit. – Das ist der erste Punkt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.  Abg. Mag. Stefan: Das darf nicht wahr sein!)

Der zweite Punkt: Ich habe die kurze Debatte sehr genau verfolgt. Nach der Wort­meldung hat sich unsere Klubobfrau zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Der den Vorsitz führende Präsident hat das ignoriert, hat willkürlich den Abgeordneten Großruck auf die Rednerliste gesetzt – nach einem Zuruf des ÖVP-Klubobmanns – und hat damit gezeigt, wessen Interessen er in diesem Haus vertritt; und er weigert sich bis jetzt, dem Abgeordneten Großruck für die Verharmlosung eines Verbrechens gegen eine Frau auch nur einen Ordnungsruf zu erteilen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ist er schon verurteilt worden? Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Drittens: Kurz danach ist der freiheitliche Abgeordnete Hübner zu den Sitzreihen des BZÖ gegangen – einige Kollegen haben es mir bestätigt – und hat dort, durchaus lachend, erklärt: Warum regt ihr euch auf, das war ohnehin lustig!?

So! Ich hätte gerne Aufklärung, und zwar nicht nur über die Vorsitzführung, sondern auch über das Verhalten des Abgeordneten Hübner – offensichtlich findet hoffentlich


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