nur er in seiner Fraktion das lustig –, und ich fordere Sie nach wie vor auf, Herr Klubobmann Kopf, nach der völlig missglückten und in eine völlig falsche Richtung gegangenen sogenannten Entschuldigung wirklich über ernsthafte Konsequenzen – nicht nur im Interesse dieser Ihrer Fraktion, sondern auch im Interesse dieses Hauses – zumindest nachzudenken. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.)
19.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit, in 942 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Muttonen, Großruck gemäß § 76 Abs. 3 des Geschäftsordnungsgesetzes in Verbindung mit Art. 49 Abs. 2 B-VG, die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, schwedische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Damit erübrigt sich die Abstimmung über die Ziffer 2 des Ausschussantrages in 1176 der Beilagen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits, in 1062 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische sowie die koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen sind, dass sie zur
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