Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 230

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öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ihr Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit, in 1086 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.59.11Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Tätigkeit der Strafver­fol­gungs­behörden im Bereich der Tierschutzszene.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht seine Ver­lesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Steinhauser, Freundinnen und Freunde gemäß § 33 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Tierschutzszene

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungs­ausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung aufklärungsbedürftiger Vorgänge während bzw. in möglichem Zusam­menhang mit den strafverfolgungsbehördlichen Ermittlungen insbesondere der SoKo „Bekleidung“ sowie der beteiligten StaatsanwältInnen in Zusammenhang mit dem „Tierschutzprozess“ in Wiener Neustadt von November 2006 bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung. Sowie die Untersuchung von aufklärungsbedürftigen Vorgängen der polizeilichen Ermittlungsbehörden während bzw. in möglichem Zusammenhang mit dem „Tierschutzprozess“ in Wiener Neustadt ab Anklageerhebung.

Insbesondere soll untersucht werden:

Errichtung der Sonderkommission „Bekleidung“

Interventionen bei politischen Entscheidungsträgern

Grundlage, Umfang und Umsetzung von Ermittlungsmaßnahmen nach SPG und StPO

Informationstransfer zwischen den Strafverfolgungsbehörden

Verschweigung von Ermittlungsergebnissen

 


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