öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ihr Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit, in 1086 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Tierschutzszene.
Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht seine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Steinhauser, Freundinnen und Freunde gemäß § 33 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Tierschutzszene
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Untersuchung aufklärungsbedürftiger Vorgänge während bzw. in möglichem Zusammenhang mit den strafverfolgungsbehördlichen Ermittlungen insbesondere der SoKo „Bekleidung“ sowie der beteiligten StaatsanwältInnen in Zusammenhang mit dem „Tierschutzprozess“ in Wiener Neustadt von November 2006 bis zum Zeitpunkt der Anklageerhebung. Sowie die Untersuchung von aufklärungsbedürftigen Vorgängen der polizeilichen Ermittlungsbehörden während bzw. in möglichem Zusammenhang mit dem „Tierschutzprozess“ in Wiener Neustadt ab Anklageerhebung.
Insbesondere soll untersucht werden:
Errichtung der Sonderkommission „Bekleidung“
Interventionen bei politischen Entscheidungsträgern
Grundlage, Umfang und Umsetzung von Ermittlungsmaßnahmen nach SPG und StPO
Informationstransfer zwischen den Strafverfolgungsbehörden
Verschweigung von Ermittlungsergebnissen
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