Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 237

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Vorwurf, dass Verstöße gegen das Jagdgesetz begangen wurden, eingeschritten ist und festgestellt hat, dass die Angezeigten keine verwaltungsstrafbare Handlung ge­setzt haben. Ich glaube, diesen Fall muss man sich anschauen, mit dem muss man sich auseinandersetzen. Es ist sicherlich eine einzigartige Vorgangsweise innerhalb der Justiz, aber vor allem auch innerhalb der inneren Sicherheit des Innenministeriums, die aufgeklärt werden muss. Ich glaube, dass hier Amtsmissbrauch stattgefunden hat – das ist meine ganz persönliche Meinung – und dass dieser aufzuklären ist, aber dazu bedarf es nicht eines Untersuchungsausschusses. Da gibt es andere Fälle, die vorerst einmal sicher dringlicher zu behandeln sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Petzner: Hoffentlich werden die Vorwürfe gegen Sie auch aufgeklärt!)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


20.14.15

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, auch die Österreichische Volkspartei, Herr Kollege Steinhauser, ist unmissverständlich immer für Aufklärung; Aufklärung auch von Straf­taten, Aufklärung auch im Bereich der Verwaltung. (Ironische Heiterkeit bei Grünen und BZÖ. – Abg. Petzner: Wir sind nicht beim Villacher Fasching!) Der einzige Unterschied ist, wir sind auch dann für Aufklärung und machen keinen Unterschied, ob uns Beschuldigte, Verdächtige mehr oder weniger sympathisch sind, Herr Kollege Steinhauser.

Das heißt, wir setzen uns auch dafür ein, dass Sachbeschädigung, Brandstiftung und ähnliche Verdachtsmomente von Tierschützern genauso aufgeklärt werden wie andere Sachverhalte. Ich glaube, es ist wichtig, das auch einmal festzuhalten.

Wir sind für Aufklärung, aber Aufklärung zum richtigen Zeitpunkt und auch an der richtigen Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Mag. Kogler: Wann ist der richtige Zeitpunkt?) Daher werden wir diesem Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses nicht zustimmen. Ich werde das in Folge auch kurz begründen.

Warum ist es jetzt nicht die richtige Zeit? (Ruf beim BZÖ: Weil Vollmond ist!) – Es ist ein Argument, das Sie von mir schon kennen. In diesem Fall geht es noch dazu um ein laufendes Verfahren, das nicht abgeschlossen ist, das Sie zum Anlass nehmen. Sie haben das selber bestätigt, es läuft noch ein Berufungsverfahren. In diesem laufenden Verfahren gibt es viele Gründe, warum ein paralleler Untersuchungsausschuss nicht funktionieren kann. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Das eine ist, dass die Akteneinsicht damit eingeschränkt ist, dass die Verhandlungen im Untersuchungsausschuss vertraulich wären, dass Zeugen Entschlagungsrechte haben, das heißt, auch da die Aufklärung behindert wird. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Der wichtigste Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Steinhauser, ist für mich, dass dadurch auch die Gefahr besteht, dass, wenn man einen Untersuchungsausschuss zu einem einzelnen Strafverfahren parallel zu dessen Verlauf einsetzt, während es noch anhängig ist, letztlich massiver politischer Druck auf die Gerichte und hinsichtlich des Ergebnisses ausgeübt wird, wenn das Parlament parallel zum Gericht ein Parallelverfahren führt. Also ich glaube nicht, dass das richtig ist. (Abg. Öllinger: Bei mir haben sie es schon probiert!)

Es ist auch das Parlament derzeit nicht der richtige Ort für diese Untersuchung. Das Parlament und ein Untersuchungsausschuss sind dazu da  Sie haben es ja ange-


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