Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 236

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nein – dieses Untersuchungsausschusses ist es, ganz konkrete Missstände im Bereich der Vollziehung und der Verwaltung zu klären, damit wir in Zukunft, gerade im sen­siblen Bereich der Strafverfolgungsbehörden, Klarheit haben und ein für alle Mal aufklären, wie Strafverfahren nicht geführt werden dürfen.

Die entscheidende Frage lautet: Wer trägt die politische Verantwortung und wer hat etwas gewusst? – Es kann nicht sein, dass in dieser Republik unliebsame Personen kriminalisiert und beliebig verfolgt werden. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

20.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


20.10.38

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, man kann dem, was hier gerade dargelegt worden ist, nicht sehr viel entgegenhalten. Wenn man sich anhört, was die Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung dargestellt hat, zeigte eigentlich nicht das Verfahren bei Gericht, sondern schon das Vorverfahren eine skandalöse Entwicklung, die aus meiner Sicht strafrechtliche Implikationen hat, die die Staatsanwaltschaft auch prüfen muss.

Dieses Gericht ist ja in letzter Zeit durch eine Vielzahl von Verfahrenseigen­tümlichkeiten aufgefallen, etwa dass ein verurteilter Sexualstraftäter, der auf der Nationalratsliste des BZÖ kandidiert hat (Abg. Mag. Stadler: Der ist von der SPÖ gekommen! Der stammt aus der SPÖ!), nicht in Haft genommen worden ist und weiterhin seinen „Tätigkeiten“ nachgehen konnte, oder die ORF-Entscheidung, die vom Obersten Gerichtshof aufgehoben worden ist.

Es gab eine Vielzahl von schlicht unglaublichen Entwicklungen, und genau diese Staats­anwaltschaft hat auch aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig agiert. Sie hat so agiert, dass letztlich dann vielen – es ist ja gesagt worden – hier ihre Existenz zumindest teilweise vernichtet wurde.

Ich glaube, dass wir uns den Kopf darüber zerbrechen müssen, wie man bei einem aus meiner Sicht teilweise vorsätzlichen Vorgehen, insbesondere der Sicherheitsbehörden, mit den Geschädigten umgeht, meine Damen und Herren. Ich glaube, dass es sich hier um Fälle handelt, die im klassischen Strafrecht beheimatet sind und daher ein Unter­suchungsausschuss aus der Sicht infolge der relativen Klarheit nicht notwendig ist. Was sicherlich Sinn macht, ist, die Behörden darüber zu informieren, den gesamten Sachverhalt zu prüfen.

Ich weiß nur eines: Es gab einen Strafrichter, der angesichts der offensichtlich eigenartigen Vorkommnisse die Exekutive aufgefordert hatte, ihm alle Unterlagen, von denen er wusste, dass es sie gibt, aber die noch nicht im Akt drinnen waren, zu überreichen. Dieser Richter war dann eine Woche später versetzt worden, und die Unterlagen wurden nicht herausgegeben; es gab dann in weiterer Folge eine Folgerichterin, die das nicht gewollt hat.

Das ist natürlich eine extrem eigenartige Sichtweise, und ich glaube, dass hier wirklich untersucht werden muss (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ihr jetzt eh zu oder was? Haben wir schon eine Mehrheit?), allerdings durch die staatlichen Behörden, und das ist in dem Fall die Staatsanwaltschaft.

Es gab zudem eine Reihe anderer Vorfälle, etwa eine UVS-Richterin, gegen die staats­an­waltschaftlich noch immer ermittelt wird, weil sie im Zusammenhang mit dem


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