Nur, wie ist es dann weitergegangen? – Dann gab es gleich einmal eine Soko. Also, ich weiß nicht, ob das so einfach geht, dass man so etwas bekommt, aber soll auch sein. Dann findet die Aufklärung aber schon ihr jähes Ende.
Sie müssen nämlich bedenken – und das ist wahrscheinlich auch das Interessante an diesem Fall –, dass dann der Freispruch erfolgt ist. Und es hat bis jetzt eigentlich noch niemand hinsichtlich des Vertrauens in die Justiz gesagt, dass da ein Freispruch erfolgt ist. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie auch aus den Reihen der Grünen die Vorwürfe an die zuständige Richterin Arleth bezüglich ihrer Verhandlungsführung gekommen sind, wie es geheißen hat, sie ist voreingenommen, sie ist, was weiß ich was, sie hat den Prozess nicht im Griff und Ähnliches. Diese Kritik ist jetzt auf einmal, weil der Freispruch erfolgt ist, verstummt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)
KollegInnen von den Grünen, die Vorverurteilung ist nach wie vor nicht Methode; wir haben das im vorigen Tagesordnungspunkt gehabt. Kollege Pilz, vorverurteilen Sie nicht! Lassen Sie Unschuldsvermutungen auch gelten, so wie wir sie immer alle gelten lassen! Das ist an sich guter rechtsstaatlicher Stil. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber was ist weiter passiert in diesem Tierschützer-Prozess? – Man hat laufend und bewusst Dinge zusammengetragen, die in Wirklichkeit nicht haltbar sind.
Das ist schon etwas, zu dem man sagt: Worum ist es hier dann offensichtlich wirklich gegangen, und zwar nicht der Justiz, sondern in erster Linie angesiedelt im Innenressort? – Das ist nicht das Problem der Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat eine Anklage gemacht und das Gericht hat – und das ist schon etwas durchaus Bemerkenswertes – nicht aus Zweifel, sondern wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Das ist nämlich etwas, das in Österreich nicht sehr oft passiert, und da muss man auch einmal ganz genau hinschauen. Da ist tatsächlich die Unschuld erwiesen worden, und es sind nicht irgendwelche Zweifel aufgetaucht. Da, muss ich sagen, hat dieser Freispruch schon ein etwas anderes Gewicht.
Jetzt geht es um die Frage, was konkret der Auftrag dieser Sonderkommission Bekleidung war. – Und da schaut es nicht sehr gut aus. Insbesondere hinsichtlich dessen, was dann das Erstgericht festgestellt hat, nämlich, dass hohe Polizeibeamte im Zeugenstand falsch ausgesagt haben, dass verdeckte Ermittler ohne Auftrag tätig waren, die noch dazu nichts gefunden haben.
Aber in Wirklichkeit hat das – darüber muss man auch hier im Hohen Haus sprechen – nicht nur dazu geführt, dass Existenzen gefährdet wurden – aber das gibt es öfter, das ist nur ein Fall, der ein bisschen stärker medial in der Ziehung war, dass man gesehen hat, dass die Verteidigerkosten mit dem, was der Staat mit einer falschen Anklage angerichtet hat, nicht in Einklang zu bringen sind. Nicht nur das, sondern man muss auch untersuchen, ob der Apparat des Innenministeriums dazu benutzt wurde, die Existenz eines Vereins komplett zu zerstören, denn was war die Folge: Es ist natürlich alles beschlagnahmt worden – alle Unterlagen, auch elektronischer Natur, die gesamten Vereinsunterlagen, das heißt Listen der Vereinsmitglieder, Spenderlisten und Ähnliches; und das von einem Verein, der von Spenden lebt.
Wenn dann der Verein gekommen ist und gesagt hat, bitte, wir hätten gerne eine Abschrift oder eine Kopie davon gehabt, dann hat es geheißen, nein, mit der Begründung, Datenverlust wäre möglich, da können wir das nicht machen. Durch Jahre hindurch hat man versucht, mit einem Prozess diesem Verein die Existenzgrundlage zu entziehen. Und das ist sehr wohl etwas, das man – ganz unabhängig davon, ob jetzt ein Berufungsverfahren für Schuld oder Unschuld funktioniert – sehr wohl genau anschauen muss.
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