Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 240

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Wenn es darum geht, das Vertrauen in die Justiz herzustellen, dann sind das Parla­ment und ein entsprechender Untersuchungsausschuss genau der richtige Ort. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir nicht wegschauen und sagen, die Justiz soll ihre Missstände selbst ausräumen, die Frau Ministerin wird schon ein bisschen evaluieren oder Ähnliches. Nein, wir Volksvertreter haben die Verpflichtung, das mit einem Untersuchungsausschuss zu tun, und dem werden wir daher zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Brunner. – Bitte.

 


20.23.16

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Prozess gegen die 13 TierschützerInnen ist also Gott sei Dank zu Ende und, wie ich hoffe, damit für die Betroffenen endgültig abge­schlossen, nachdem ihnen da Ungeheures zugemutet wurde, das für sie und ihre Angehörigen eine ziemliche persönliche und auch finanzielle Belastung war.

Davor noch Jahre zahlreicher Ermittlungen mit allen Schikanen, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, Spitzeleien, Lauschangriffen nicht nur gegen die Betroffenen selbst, sondern auch gegen ihre Angehörigen; und all diese Ermittlungen konnten keinen einzigen Nachweis für irgendeine strafrechtlich relevante Tat erbringen. Das hat jetzt Gott sei Dank dieser Prozess auch rechtlich ergeben.

Rechtlich ist es zu einem Freispruch gekommen. Ich hoffe, dass es dabei bleibt, auch für die Betroffenen, damit sie das endgültig abschließen können. Damit wir, wie Kollege Jarolim angesprochen hat, als Republik noch halbwegs ordentlich aus dieser Sache aussteigen können, wäre es das Mindeste, dass wir uns gut überlegen, wie wir die Betroffenen, die jetzt mitsamt ihren Angehörigen so massiv unter Druck gekommen sind, deren Existenzen bedroht wurden, entsprechend entschädigen. (Beifall bei den Grünen.)

Die rechtliche Frage ist zwar nicht endgültig, aber doch geklärt. Es ist zu einem Frei­spruch gekommen.

Die politische Frage ist aber offen, und die politische Frage lautet: War es in Österreich möglich, dass unter Anwendung von zahlreichen Ermittlungsmethoden gezielt unbe­queme Leute, unbequeme Gruppen, die sich für eine Sache einsetzen, mundtot gemacht werden sollen? – Es ist genau hier der Ort, um zu überprüfen, ob das der Fall war oder nicht. Es ist unsere Verantwortung als Parlament, auch aufzuklären, wer tatsächlich wovon gewusst hat und wer die Verantwortung für diese Vorgänge getragen hat. (Beifall bei den Grünen.)

Angesichts der bisherigen Reden gehe ich davon aus, dass es spätestens nach Been­digung des Berufungsverfahrens auch die Zustimmung der ÖVP zu diesem Untersuchungsausschuss geben wird. Ich bin aber der Meinung, wir müssen jetzt aufklären, wie die Vorgänge waren, denn ziviler Ungehorsam ist ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft, ist wichtig in der täglichen Arbeit von NGOs und Bürgerinitiativen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) 

Ich komme aus einer Bürgerinitiative, ich habe erlebt, was diese Vorgehensweise auch bedeutet hat. Da heißt es dann: Wir sind auch kritisch. Sind wir dann die Nächsten, die eingesperrt werden? Das darf es in Österreich nicht geben! NGOs, kritische Menschen müssen ihre Arbeit machen können, ohne Angst haben zu müssen, dass sie dann Repressalien ausgesetzt sind oder sogar verfolgt werden. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Was ist mit Sachbeschädigung und Brandstiftung?)

 


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