Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 198

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verfahren gab, daher Asylwerber recht lange im Schwebezustand waren, sodass doch manche gemeint haben, es wäre gescheiter, die Asylwerber würden zumindest in die­ser Zeit auch erwerbstätig sein können. Das ist jetzt deutlich besser geworden und wird noch besser werden. So gesehen, fällt dieses Motiv, Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber recht restriktiv zu gestalten, weiter weg.

Etwas, was ich aus Sicht der Arbeitswelt noch hinzufügen möchte: Es geht nicht nur, Herr Kickl, um Verfestigung oder Nichtverfestigung, sondern es geht auch darum, dass Arbeitgeber ebenfalls nicht sehr glücklich sind, wenn sich jemand ein paar Monate oder auch ein paar Jahre durchaus gut eingearbeitet hat, dann wegen eines negativen Asyl­verfahrens weg muss und daher nicht mehr weiterarbeiten kann.

Es gibt also, so glaube ich, eine Fülle von Gründen, die es weiter angezeigt sein las­sen, bei diesem restriktiven Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten für immer weniger wer­dende Asylwerber – auch das ist zu begrüßen – zu bleiben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.08.42

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Bezug nehmen auf meinen Antrag bezüglich Jugendbeschäftigung. Sinn dieses Antrags, der ja sehr breit ist, war es, Aufmerksamkeit dafür zu erregen, dass Ju­gendliche in unterschiedlichen Altersstufen und mit unterschiedlichem Bildungshinter­grund allesamt Probleme beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und dann auch in hohem Ausmaß am Arbeitsmarkt haben. In diesem Antrag werden sehr viele Maßnahmen vor­geschlagen: von Maßnahmen, die für Schüler und Schülerinnen relevant sind, für Lehr­linge, junge Leiharbeiterinnen, bis hin zur „Generation Praktikum“.

Ich möchte heute nicht auf alle Details eingehen, sondern aus aktuellem Anlass einen Punkt besonders hervorheben, und das ist das Thema der „Generation Praktikum“. Ich habe dieses Thema in den vergangenen Jahren immer wieder thematisiert und eine Vielzahl von Anträgen dazu eingebracht, unter anderem einen Antrag auf Beschluss ei­nes Praktikumsgesetzes, das dazu dienen soll, dass es klarere gesetzliche Rahmenbe­dingungen für Praktika gibt, wo man diese braucht.

All diese Anträge werden immer und immer wieder vertagt mit dem Hinweis: Bevor wir nicht klare Daten und Fakten zur Situation dieser jungen Menschen haben, können wir einmal gar nichts machen. – Okay.

Dann kam es dazu, dass vor zirka einem Jahr Herr Bundesminister Hundstorfer ein ös­terreichisches Forschungsinstitut mit genau so einer Studie beauftragt hat. Diese Stu­die ist so weit fertig und bestätigt im Großen und Ganzen, dass wir in dem Bereich ein Problem haben, und macht auch Vorschläge, was zu tun wäre. Offenbar hat aber gleich­zeitig das Wissenschaftsministerium eine quantitative Studie bei einem deutschen For­schungsinstitut in Auftrag gegeben. Während wir auf die öffentliche Präsentation der Studie des Sozialministeriums noch warten, wurde die andere, nämlich die des Wis­senschaftsministeriums, vorgestern von Bundesminister Töchterle und AMS-Chef Kopf präsentiert. Und was war da zu hören? – Das Problem der „Generation Praktikum“ gibt es gar nicht.

Wäre die Konsequenz daraus, nämlich die, dass es keine Notwendigkeit gibt, in dem Bereich in irgendeiner Weise zu handeln, für Zigtausende junge Absolventen und Ab­solventinnen nicht fatal, dann könnte man nichts anderes tun, als die beiden Herren für diese Aussage auszulachen. Wirklich! (Beifall bei den Grünen.)

Der Grund: Sie müssen sich vor Augen halten, woraus sie ihren Schluss ableiten. Sie erklären uns, dass wir kein Problem mit Absolventenpraktika haben, obwohl im Frage-


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