Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 154

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derzeit im Rahmen der KFOR-Truppen wahrnimmt, bestmöglich erfüllt wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Hervorragend! Professionell!)

Trotz verschiedenster und vieler Herausforderungen, die das Bundesheer auch hat: Wir haben da unten die professionellste Truppe, die man sich nur vorstellen kann. Was ich wirklich befremdlich finde, ist, dass der politisch Verantwortliche noch nicht einmal dazu im Stande ist, für das österreichische Bundesheer zumindest Leiberln zur Verfü­gung zu stellen, damit die Soldaten bei 35 Grad im Schatten nicht verkommen müssen. Das wäre die Aufgabe des Herrn Verteidigungsministers, nämlich dafür zu sorgen, dass das lückenlos passiert, dass das Bundesheer bestmöglich ausgerüstet ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir werden jedenfalls diesem Fristset­zungsantrag aus Überzeugung nicht zustimmen, wir bleiben unserem Grundsatz treu, wir haben hier unsere politische Linie nie verändert: Wir wollen ein starkes, gut motiviertes und gut ausgebildetes Kaderpersonal, Berufssoldaten, wir wollen eine Miliz und wir wollen motivierte Wehrpflichtige. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. – Bitte.

 


15.20.25

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Fristsetzungsantrag hat damit zu tun, dass es eine Fehlmeinung in Gestalt des Bun­deskanzlers gab, dessen vollstreckender Wille oder dienender Mund Verteidigungs­minister Darabos gewesen ist, in der Meinung, mit dem Fuhrwerk kehrtzumachen, von der allgemeinen Wehrpflicht zum Berufsheer überzugehen und zum Beleg für diese Absonderlichkeit den Schwenk binnen kürzester Zeit vom Stein zum Lehm vorzu­exerzieren und durch ein Plebiszit in Form einer Volksbefragung abzusichern.

Dann hat es andere Stimmen gegeben, und man hat gemeint, man könnte eine Volksabstimmung durchführen. Dann hat den Herrschaften jemand erklärt, eine Volksabstimmung gehe nur dann, wenn es vorher einen parlamentarischen Gesetzes­beschluss gibt. Aber dann kommt man auch drauf, dass in Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes die allgemeine Wehrpflicht verfassungsrechtlich abgesichert ist, sodass man in diesem Haus eine Zweidrittelmehrheit benötigen würde, sodass es daher keine Volksabstimmung geben kann, weil die Zweidrittelmehrheit in diesem Haus nicht gesichert ist.

Dann kam man auf die Idee der Volksbefragung, und dann, je stärker sich das Thema in der Bevölkerung manifestiert hat, kam man drauf, dass man wahrscheinlich – ich würde sagen: mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit oder gar Sicherheit – diese Volks­befragung aus der Sicht Faymanns verlieren wird.

Nun schwächt man das Thema ab und kommt auf den Gedanken, dass die Volks­befragung nicht jetzt stattfinden soll, sondern dass man sie mit dem nächsten Wahlgang – wann immer der sein mag, sagen wir 2013, es könnte auch früher sein – verbindet.

Also ein klassischer Vorgang eines Diminuendo, der allerdings mit Crescendo-Begleit­musik nicht schön anzuhören ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Was? – Abg. Neugebauer: Das kommt aus der Musik!) Es ist keine ästhetische politische Musik, die uns hier vorgetragen wird, und ich setze dem Folgendes entgegen:

Nummer eins: Die allgemeine Wehrpflicht ist nach Auffassung der Freiheitlichen Partei unabdingbar (Beifall bei der FPÖ), weil nur die allgemeine Wehrpflicht das Recht der Bürger zum Gegenstand hat, am Waffenhandwerk ausgebildet zu werden, und das


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