Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 175

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die geforderten einheitlichen Untersuchungsrichtlinien für arbeitsmedizinische Unbe­denk­lichkeitsprüfungen die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin bereits erarbeitet und veröffentlicht hat. Daher werden wir diesem Antrag, genauso wie wir das auch im Ausschuss getan haben, nicht unsere Zustimmung geben.

Nun zum zweiten Antrag der Frau Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen, der sich mit der Reform und Neudefinition des ArbeitnehmerInnen-Begriffes befasst. Dieser Antrag fordert unter anderem die rechtliche Gleichstellung von Arbeit­nehmerInnen, und zwar von ArbeiterInnen und Angestellten, die Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffes um die Dimension der wirtschaftlichen Abhängigkeit und die entsprechenden erforderlichen Anpassungen im ASVG und im AlVG.

Dazu darf ich festhalten, dass im Regierungsübereinkommen die Neukodifizierung des Arbeitsrechtes vereinbart worden ist. Auch in den bei der Regierungsklausur am Sem­mering beschlossenen Punkten, die wir heute schon diskutiert haben, ist diese Forderung enthalten und dieser Wille bekundet.

Des Weiteren gibt es in diesem Zusammenhang bereits sehr umfangreiche Vorge­spräche mit den Sozialpartnern. Und wir haben dazu auch einen Entschließungsantrag verabschiedet, der wesentlich weitergehend ist als der vorliegende Antrag, da er nämlich nicht nur die rechtliche Gleichstellung der ArbeitnehmerInnen, und zwar von ArbeiterInnen und Angestellten, enthält, sondern auch die sogenannten atypisch Be­schäftigten, die neuen Selbständigen mit einbezieht. Daher wird auch dieser Antrag nicht unsere Zustimmung finden.

Der letzte Antrag, mit dem ich mich jetzt noch beschäftigen möchte – auf die anderen wird dann meine Kollegin Oberhauser eingehen –, ist der Antrag des Abgeordneten Dolinschek betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge.

Dazu darf ich festhalten, dass in diesem Zusammenhang im Bundesministerium eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern tagt. Entscheidend für mich ist, dass dabei nicht nur die Erhöhung der Beitragssätze ein wichtiger Punkt ist, sondern dass auch vorge­sehen ist, dass diese sehr wichtige Gesetzesmaterie auch dahingehend überprüft wird, dass sie dementsprechend wirksam ist, dass sie richtig und gut funktioniert. Mit Verweis auf die Ausschussfeststellung darf ich daher feststellen, dass auch der Antrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen so wie im Ausschuss auch hier im Plenum von uns abgelehnt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte.

 


16.39.40

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten ja bereits im Sozialausschuss die Gelegenheit, das Thema Arbeits­zeit beziehungsweise Belastungen, die durch überlange Arbeitszeiten entstehen, zu diskutieren, und zwar durchaus teilweise ausführlich. Aber ich denke, das, was Klubobfrau Glawischnig heute sagen wollte, ist, dass letzten Endes 24 Tagesord­nungspunkte in einer Zeit von vier Stunden nicht wirklich tiefgehend diskutiert werden können. Also allein die Rahmenbedingungen sind schon ein bisschen zu gestrafft, um sich da wirklich vertiefen zu können.

Bei dieser Arbeitszeitdebatte, die wir hier führen, gab es offenbar eine großkoalitionäre und sozialpartnerschaftliche Einigkeit darüber, dass der österreichische Arbeitsmarkt mehr oder weniger ohnehin eine Insel der Seligen sei. Herr Kollege Bartenstein, der


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